Integrative Förderung behinderter Kinder
Zu Ihrer Information:
Behinderte Kinder benötigen eine besondere Förderung, die durch die Regelschulen allein nicht geleistet werden kann. In der Stadt Essen besteht deshalb ein differenziertes Schulangebot zur besonderen Förderung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Der individuelle Förderbedarf wird im Rahmen eines gesonderten Verfahrens (Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs) geprüft.
Wenn ein Kind sonderpädagogische Förderung benötigt, können die Erziehungsberechtigten zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Grundschule oder während der Schulzeit bei Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs einen Antrag auf Teilnahme ihres Kindes am Gemeinsamen Unterricht (integrative Förderung) stellen (spätestens bis Mitte Februar eines jeden Schuljahres). Unter Umständen (wenn die personellen und räumlich-sächlichen Rahmenbedingungen zur Verfügung stehen) kann sonderpädagogische Förderung auch in der Regelschule stattfinden.
In der Primarstufe wird der Gemeinsame Unterricht an 14 Schwerpunktschulen im Stadtgebiet durchgeführt (Anlage). Den Eltern der Kinder, für die nach Durchführung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs durch die Schulaufsicht als Förderort eine Regelschule mit diesem Unterrichtsangebot festgelegt werden kann, wird durch das Schulamt eine dieser Schulen empfohlen, an der die im Einzelfall notwendigen Rahmenbedingungen gegeben sind und wo die Aufnahme ihres Kindes erfolgen kann.
In der Sekundarstufe I kann der Gemeinsame Unterricht für Kinder, die zieldifferent unterrichtet werden, nur an einer weiterführenden Schule mit einer integrativen Lerngruppe erfolgen.
Integrative Lerngruppen werden in Essen an der
- Hauptschule Wächtlerstraße, Gemeinschaftsschule Ganztagsschule -. Wächtlerstr. 37, 45139 Essen
- Hauptschule an der Bischoffstraße, Gemeinschaftsschule, Bischoffstr. 120, 45329 Essen und an der
- Gesamtschule Holsterhausen mit Integrationszug Ganztagsschule Böcklinstr. 27, 45147 Essen
geführt.
Die integrative Lerngruppe an der Adelkampschule, städt. Gemeinschaftshauptschule, läuft aus.
Kinder, die zielgleich unterrichtet werden, können grundsätzlich an allen weiterführenden Schulen im Gemeinsamen Unterricht gefördert werden, sofern dort die personellen und räumlich-sächlichen Rahmenbedingungen zur Verfügung stehen. Schwerpunktschulen wie im Primarbereich gibt es in der Sekundarstufe nicht. Eine Beratung erfolgt im Einzelfall (unter Berücksichtigung der Grundschulempfehlung für den Übergang in weiterführende Schulen) über die besuchte Schule und das Schulamt. In Essen wird Gemeinsamer Unterricht zielgleich inzwischen an weiterführenden Schulen aller Schulformen durchgeführt.


