Schulpsychologische Gutachten
Eltern und Lehrkräfte fragen manchmal nach "Gutachten" oder "Bescheinigungen", damit ein Kind / Jugendliche(r) in der Schule Förderunterricht erhält. Beratungsanlässe sind dabei oft "LRS", "Rechenschwäche", aber auch "ADHS" sowie "besondere Begabung".
Speziell zum Thema Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben haben wir eine kleine Handreichung bereitgestellt (siehe Download rechts).
Schulische Anfragen
Ein schulpsychologisches Gutachten ist keine notwendige Voraussetzung für die individuelle Förderung in der Schule!
Wir beraten bei diesen Anlässen, wenn die Schule für ihre Förderarbeit eine schulpsychologische Einschätzung möchte. Die Anmeldung erfolgt auf Wunsch bzw. mit dem Einverständnis der Eltern über die Schule.
Wir beraten bei diesen Anlässen, wenn die Schule für ihre Förderarbeit eine schulpsychologische Einschätzung möchte. Die Anmeldung erfolgt auf Wunsch bzw. mit dem Einverständnis der Eltern über die Schule.
Anfragen von anderen Institutionen
Manchmal fragt der Soziale Dienst oder andere Stellen nach einem solchen Gutachten. Dabei handelt es sich eigentlich um die Stellungnahme der Schule zu der Notwendigkeit einer außerschulischen Förderung. In diesem Zusammenhang beraten wir die Eltern, Lehrkräfte und Sozialarbeiter.

Kontakt
Schulberatungsstelle: Schulpsychologische Beratung und Pädagogische Schulentwicklung
Telefon
+49 (0)201 88 40131Telefax
+49 (0)201 88 40911E-Mail
Schulberatung@essen.deweitere Informationen und Dienstleistungen...
