Heimaufsicht

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Heimaufsicht sind Ansprechpartner für alle Fragen rund um das neue Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) in Nordrhein-Westfalen.

Das Gesetz betrifft Alten- und Pflegeheime, Kurzzeitpflegeeinrichtungen und Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen.

Nach dem Zweck des Wohn- und Teilhabegesetzes hat die Heimaufsicht insbesondere den Schutz der Interessen und Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger in Betreuungseinrichtungen vor Beeinträchtigungen zu schützen.

Einrichtungen werden einmal jährlich grundsätzlich unangemeldet von der Heimaufsicht überprüft.

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