In der Stadtverwaltung Essen werden auf vielfältige Weise personenbezogene Daten verarbeitet, zum Beispiel beim Einwohneramt, Ordnungsamt, Sozialamt oder Straßenverkehrsamt.
Durch den verstärkten Einsatz automatisierter Datenverarbeitungsverfahren hat die Frage nach den damit verbundenen Risiken für die Privatsphäre der Bürger*innen (Recht auf Selbstbestimmung über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten) eine besondere Bedeutung erlangt.
Die Datenschutzbeauftragten haben darauf zu achten,
dass die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) sowie sonstige datenschutzrechtliche Regelungen innerhalb der Stadtverwaltung beachtet werden.
Sie sind als Ansprechpartner zuständig für alle Bürger*innen in Fragen, die den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Stadtverwaltung Essen betreffen.
Nicht zuständig sind sie für die Tätigkeiten anderer Behörden oder privater Unternehmen. Für diese sind deren eigene Datenschutzbeauftragte sowie die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz zuständig.
Darüber hinaus sind die Datenschutzbeauftragten auch Ansprechpartner zu grundsätzlichen, rechtlichen und/oder organisatorischen Fragen zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW), soweit diese die Stadtverwaltung Essen betreffen.