Die Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte*r unterteilt sich in sechs verschiedene Ausbildungsabschnitte, die in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorgegeben sind. Die Ausbildung findet in sechs verschiedenen Fachbereichen der Stadt Essen statt.
Ausbildungsabschnitte
A - Verwaltungstechniken / Organisation
B - Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
C - Personalwesen
D - Kommunalrecht
E - Sozialhilfe
F - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Zum Ende eines jeden Ausbildungsabschnittes wird eine dienstliche Beurteilung erstellt.
Hierbei werden unter anderem
- die erworbenen und angewendeten Fachkenntnisse,
- das Interesse und die Motivation,
- die allgemeine Leistungsfähigkeit und das Arbeitsverhalten beurteilt.
Fachtheoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung findet zweigleisig, und zwar am
- Studieninstitut für kommunale Verwaltung Essen und
- Erich-Brost-Berufskolleg
statt.
Am Studieninstitut findet die sogenannte dienstbegleitende Unterweisung statt. Dieser Unterricht findet 2 mal wöchentlich statt; die fachpraktische Ausbildung wird nur für die Teilnahme am Unterricht unterbrochen.
In den Schulferien findet grundsätzlich kein Unterricht statt. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, Urlaub zu nehmen oder in den Fachbereichen zu arbeiten
In jedem Ausbildungsjahr findet ein 12-wöchiger Berufsschulblock am Erich-Brost-Berufskolleg statt.
Für die Dauer eines Berufsschulblockes werden Auszubildende statt einem Fachbereich dem Erich-Brost-Berufskolleg zugeordnet. Im Anschluss an den Schulunterricht (Stundenplan) muss der Dienst in den Fachbereichen nicht mehr aufgenommen werden. Die Zeit am Nachmittag dient der Vor- und Nachbereitung des Unterrichtsstoffes.
Im dritten Ausbildungsabschnitt legen die Auszubildenden eine Zwischenprüfung ab, bei der das in der dienstbegleitenden Unterweisung sowie im Berufsschulblock erworbene Fachwissen geprüft wird.
Zum Ende der Ausbildung legen die Auszubildenden ihre Abschlussprüfung am Studieninstitut für kommunale Verwaltung der Stadt Essen ab.