Lehrgänge und Qualifizierungen

Verwaltungswirt*in - Schwerpunkt allgemeine Verwaltung

Die Qualifizierung zum*zur Verwaltungswirt*in Schwerpunkt allgemeine Verwaltung ist ein etwa zehnmonatiger Lehrgang am Studieninstitut, der für den Einsatz auf der Funktionsebene des mittleren Verwaltungsdienstes befähigt und mit der Abschlussprüfung des Verwaltungslehrganges I sowie der Berufsbezeichnung "Verwaltungswirt*in" abschließt. Erfahren Sie mehr rechts im Downloadbereich.

Im Rahmen freier Kapazitäten können auch externe Teilnehmer*innen an der Qualifizierung teilnehmen. Die Kursgebühren für externe Teilnehmer*innen betragen 3.400,00 Euro (inklusive Prüfungsgebühr). Änderungen vorbehalten (Gebühr ist abhängig von der Anzahl der Teilnehmenden).

Verwaltungswirt*in - Schwerpunkt Kommunaler Ordnungsdienst

Die Qualifizierung zum*zur Verwaltungswirt*in Schwerpunkt kommunaler Ordnungsdienst ist ein etwa zwölfmonatiger Lehrgang am Studieninstitut, der für den Einsatz auf der Funktionsebene des mittleren Verwaltungsdienstes befähigt und mit der Abschlussprüfung des Verwaltungslehrganges I sowie der Berufsbezeichnung "Verwaltungswirt*in" abschließt. Nach Abschluss erwartet die Teilnehmer*innen ein Einsatz im kommunalen Ordnungsdienst. Erfahren Sie mehr rechts im Downloadbereich.

Im Rahmen freier Kapazitäten können auch externe Teilnehmer*innen an der Qualifizierung teilnehmen. Die Kursgebühren für externe Teilnehmer*innen betragen 4.050,00 Euro (inklusive Prüfungsgebühr). Änderungen vorbehalten (Gebühr ist abhängig von der Anzahl der Teilnehmenden).

Verwaltungsfachwirt*in - Fachrichtung Soziales

Das etwa 18-monatige Verwaltungsstudium zum*zur Verwaltungsfachwirt*in Fachrichtung Soziales am Studieninstitut befähigt für den Einsatz auf der Funktionsebene des gehobenen Verwaltungsdienstes und endet mit einer Abschlussprüfung sowie der Berufsbezeichnung "Verwaltungsfachwirt*in". Erfahren Sie mehr rechts im Downloadbereich.

Im Rahmen freier Kapazitäten können auch externe Teilnehmer*innen an der Qualifizierung teilnehmen. Die Kursgebühren für externe Teilnehmer*innen betragen 7.700,00 Euro (inklusive Prüfungsgebühr). Änderungen vorbehalten (Gebühr ist abhängig von der Anzahl der Teilnehmenden).

Verwaltungslehrgang I

Ziel & Zielgruppe

Dieser Lehrgang ist eine einführende Weiterbildung für Personen, die über keine "klassische" Verwaltungsausbildung verfügen. Die Absolventinnen*Absolventen verfügen nach Abschluss des Verwaltungslehrgangs I über das erforderliche Fachwissen für einen tarifgerechten Einsatz im mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst.

Die Inhalte des Verwaltungslehrgangs I sind vergleichbar mit denen einer Ausbildung zum*zur Verwaltungsfachangestellten, Fachangestellten für Arbeitsförderung beziehungsweise zur*zum Kauffrau*Kaufmann für Büromanagement (mit dienstbegleitender Unterweisung).

Zulassung & Bewerbung

Für die Mitarbeiter*innen der Stadt Essen müssen ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis, ein Arbeitszeitumfang von mindestens der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, eine Zugehörigkeit zur Stadt Essen von mindestens zwei Jahren und eine positive Beurteilung sowie eine positive Eignungseinschätzung gegeben sein.

Rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn erfolgt eine Veröffentlichung im Intranet und über den Newsletter Personal mit den Angaben zum konkreten Zulassungsverfahren.

Grundsätzlich können im Rahmen freier Kapazitäten auch externe Teilnehmer*innen teilnehmen. Weitere Einzelheiten erfahren Sie bei den Mitarbeitenden des Studieninstitutes.

Fächer & Unterricht

Die einzelnen Unterrichtstunden und Unterrichtsinhalte können dem Lehr- und Stoffverteilungsplan (siehe rechts) entnommen werden. Insgesamt sind 14 Leistungsnachweise, davon acht Klausuren, zwei Basisklausuren und vier Lernzielkontrollen, zu erbringen.

Der Unterricht findet am Studieninstitut der Stadt Essen nebenberuflich mit Blockeinheiten statt. Das Fach "Handlungs- und Sozialkompetenz" wird aus pädagogischen Gründen in Seminarform erteilt.

Dauer

Der Lehrgang dauert etwa 20 Monate und umfasst 711 Unterrichtsstunden.

Prüfung

Für die Durchführung der Prüfung besteht beim Studieninstitut der Stadt Essen ein Prüfungsausschuss.

Die Abschlussprüfung besteht aus vier schriftlichen Prüfungen zu je 120 Minuten Dauer und einer praktischen Prüfung von 20 Minuten Dauer.

Die erfolgreichen Absolventinnen*Absolventen führen die Berufsbezeichnung: "Verwaltungswirt*in".

Einzelheiten zum Verfahren ergeben sich aus der "Prüfungsordnung für die Erste Verwaltungsprüfung der Beschäftigten im kommunalen Verwaltungsdienst (POV-Kom-I, siehe rechts)".

Informationen für "externe" Teilnehmer*innen

"Externe" Teilnehmer*innen können derzeit aus kapazitären Gründen nicht zum Verwaltungslehrgang I zugelassen werden.

Verwaltungslehrgang II

Ziel & Zielgruppe

Dieser Lehrgang ist eine vertiefende berufliche Weiterbildung für Mitarbeiter*innen des mittleren allgemeinen Verwaltungsdienstes sowie für Personen, die ohne eine klassische Verwaltungsausbildung in Spezialtätigkeiten eingesetzt sind und denen bereits Aufgaben der Ent. Gr. 9b TVöD oder höher übertragen wurden. Die Absolventinnen*Absolventen verfügen nach Abschluss des Verwaltungslehrgangs II über das erforderliche Fachwissen für einen tarifgerechten Einsatz im gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst und stehen damit den Absolventinnen*Absolventen eines Studiums an der HSPV ("Bachelor of Laws/ Arts") gleich.

Zulassung & Bewerbung

Für die Mitarbeiter*innen der Stadt Essen müssen ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis, ein Beschäftigungsumfang von mindestens der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit und eine positive Beurteilung sowie eine positive Eignungseinschätzung gegeben sein. Dem Verwaltungslehrgang II ist ein Auswahl- und Zulassungsverfahren vorgeschaltet. Hinsichtlich der individuell zu erfüllenden Wartezeiten sowie der Frage, ob das Auswahl- und Zulassungsverfahren besucht werden muss, wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen der Abteilung 10-2/Personalentwicklung.

Grundsätzlich können im Rahmen freier Kapazitäten auch externe Bewerber*innen teilnehmen. Weitere Einzelheiten erfahren Sie bei den Mitarbeitenden des Studieninstitutes.

Fächer & Unterricht

Die einzelnen Unterrichtstunden und Unterrichtsinhalte können dem Lehr- und Stoffverteilungsplan (siehe rechts) entnommen werden. Insgesamt sind zehn Modulprüfungen, mit einer Schreibdauer von 120 bis 240 Minuten, zu absolvieren.

Der Unterricht findet am Studieninstitut der Stadt Essen statt. In der Regel zweimal wöchentlich (vormittags/nachmittags), in den Blockunterrichtsphasen arbeitstäglich (montags bis freitags). Der Unterricht in den Fächern "Handlungs- und Sozialkompetenz" wird aus pädagogischen Gründen in Seminarform erteilt.

Dauer

Der Lehrgang dauert etwa zwei Jahre und umfasst 860 Unterrichtsstunden.

Prüfung

Für die Durchführung der Prüfung besteht beim Studieninstitut der Stadt Essen ein Prüfungsausschuss.

Die Abschlussprüfung setzt sich zusammen aus den o.g. Modulprüfungen und einer praktischen Prüfung von 30 Minuten Dauer. Die erfolgreichen Absolventinnen*Absolventen führen die Berufsbezeichnung: "Verwaltungsfachwirt*in".

Einzelheiten zum Verfahren ergeben sich aus der "Prüfungsordnung für die Zweite Verwaltungsprüfung der Beschäftigten im kommunalen Verwaltungsdienst (POV-Kom-II, siehe rechts)".

Informationen für "externe" Teilnehmer*innen

"Externe" Teilnehmer*innen können derzeit aus kapazitären Gründen nicht zum Verwaltungslehrgang II zugelassen werden.

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