Hinweise:
[1] Eine Online-Fristverlängerung kann nur bei unveränderter Adresse und Kfz.-Kennzeichen erfolgen.
[2] Die Fristverlängerung ist frühestens 3 Monate vor Ablauf möglich. Auf dem neuen Bewohnerparkausweis wird die Restlaufzeit des bisherigen Parkausweises berücksichtigt, so dass Ihnen kein Verlust entsteht.
[3] Ein Besucherpaket besteht aus einer Wochenkarte und 9 Tageskarten. Je Paket sind 5,- ;Euro Verwaltungsgebühren zu erheben. Die Gesamtzahl der möglichen Besucherparkausweise ist auf 5 Pakete pro Bewohner und Kalenderjahr beschränkt. Die Ausgabe der Besucherparkausweise (Ausnahmegenehmigungen) erfolgt ausschließlich zur eigenen privaten Verwendung der Bewohner. Die Weitergabe darf nur an tatsächliche Besucher der Antragstellerin / des Antragstellers erfolgen. Die Überlassung der Besucherparkausweise aus anderen als privaten Zwecken ist nicht gestattet.