Coronavirus: FAQ zum Schulbetrieb

Entsprechend des sich dynamisch verändernden Infektionsgeschehens in Zusammenhang mit dem Coronavirus, macht das Land Nordrhein-Westfalen bei Bedarf Vorgaben für den Betrieb von Schulen. Es gelten weiterhin die Vorgaben aus der Coronaschutzverordnung NRW und dem Infektionsschutzgesetz.

Es findet grundsätzlich Präsenzunterricht statt – für alle Schüler*innen in allen Fächern nach Stundentafel und in vollem Umfang. Weiterhin sind die Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz sowie das Lüften wichtig. Schüler*innen und Personal können freiwillig eine Maske tragen und sich testen lassen.

Die Stadt Essen hat alles Wissenswerte zum Schulbetrieb hier zusammengestellt.

Häufig gestellte Fragen

(Stand: 09.05.2022)

Wer muss in Quarantäne?

Die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen in Schulen bleiben auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt. Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (z.B. Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantäne also wieder nur auf die infizierte Person beziehen.

Weitere Informationen zu den allgemeinen Quarantäneregelungen

Welche Hygienemaßnahmen gelten im Schüler*innenverkehr?

Im ÖPNV und bei der Schüler*innenbeförderung ist das Tragen einer medizinische Maske (OP-Maske) oder FFP2-Maske verpflichtend.

Dürfen kranke Kinder/Betreuende/Lehrende in die Schule kommen?

Kranke Kinder, Erzieher*innen sowie Lehrende müssen unbedingt zu Hause bleiben, auch bei leichteren Erkältungssymptomen ohne Fieber. Schüler*innen mit einer Schnupfen-Symptomatik sollten zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden.

Werden die Klassenräume gelüftet?

Ja. Eine regelmäßige und wirksame Durchlüftung der Unterrichtsräume wird sichergestellt. Diese muss unter Berücksichtigung möglicher Unfallgefahren erfolgen. Räume, in denen die Belüftung nicht möglich ist, sind für den Unterricht nicht zugelassen.

Richtiges Lüften heißt nicht, dass die Fenster dauerhaft geöffnet bleiben sollten. Für effektives Lüften und den Luftaustausch ist der Temperaturunterschied zwischen drinnen und draußen sehr wichtig. Räume sollten nicht auskühlen, da ansonsten der Luftaustausch nicht in gewünschtem Maße erfolgen kann.

Wichtig ist, die verbrauchte und abgestandene Luft durch möglichst viel Frischluft zu tauschen. Um das zu erreichen, ist das sogenannte Stoßlüften einen Möglichkeit. Dafür wird das Fenster komplett geöffnet. Querlüften ist ebenfalls möglich. Dafür werden an verschiedenen Punkten im Raum Fenster geöffnet. In Schulen wird empfohlen, alle 20 Minuten für fünf Minuten zu lüften.

Werden Räume fremdbelüftet, etwa durch eine Klimaanlage, ist von einem ausreichenden Luftwechsel auszugehen, sodass keine weiteren Maßnahmen nötig sind.

Die Intensität der Lüftung und die Lüftungsintervalle sind der Anzahl der regelmäßig im Raum anwesenden Personen sowie den von ihnen ausgeübten Tätigkeiten, zum Beispiel sportliche Betätigung, Singen oder Musizieren mit erhöhtem Aerosolausstoß, anzupassen.

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