Datenschutzhinweise für Wahlen und Abstimmungen

Informationen nach Art. 13 und 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen

Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen. Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach der Art der öffentlichen Aufgabe.

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Verantwortliche Stelle:
Stadt Essen
Der Oberbürgermeister
Amt für Statistik, Stadtforschung und Wahlen
Kopstadtplatz 10
45121 Essen
Tel.: +49 201 88 12100
E-Mail: wahl@essen.de

Kontakt Datenschutzbeauftragte:
Datenschutzbeauftragte der Stadt Essen
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88 11005 und 11006
E-Mail: datenschutz@essen.de

Welche Daten werden verarbeitet und woher kommen sie?

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir von Ihnen erhalten haben.
Es handelt sich dabei um Daten zur Person, sogenannte Stamm- und Kommunikationsdaten, wie Name, Vorname(n), Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Telefonnummern, E-Mail-Adresse, Beruf, Arbeitgeber, Dienststelle und um Zahlungsdaten, wie Ihre Bankverbindung. Darüber hinaus werden der Einsatzwunsch, die Funktion im Wahlvorstand sowie der Einsatzort gespeichert.

Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Datenverarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?

Wir erheben und verarbeiten Ihre Daten zur Durchführung und Vollzug des Wahlrechts bei der aktuellen Wahl und für zukünftige Wahlen und Abstimmungen unter Berücksichtigung folgender Rechtsgrundlagen:
EU-Datenschutz-Grundverordnung, Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen, Europawahlgesetz, Europawahlordnung, Bundeswahlgesetz, Bundeswahlordnung, Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen, Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen, Gesetz und Verordnung über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid, Satzung über die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden der Stadt Essen.

Die Datenerhebung erfolgt zu folgenden Zwecken:
• zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der die Stadt Essen unterliegt, Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO
• zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der Stadt Essen übertragen wurde, Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO
• zur Durchführung und Organisation von Wahlen und Abstimmungen

Ihre Daten werden im Rahmen einer Wahl für die nachfolgenden Bereiche weiterverarbeitet:
• zur Planung der Einsätze der Wahlhelfer*innen sowie zur Auszahlung des Erfrischungsgeldes
• zur Festlegung von Wahlräumen

Wer bekommt meine Daten?

Es erhalten nur diejenigen Personen Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten brauchen. Ihre personenbezogenen Daten werden an die Stadtkasse zur Auszahlung des Erfrischungsgeldes weitergegeben. Name und Telefonnummern werden zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufes der Wahlen und Abstimmungen an den/die Wahlvorsteher*in und den Stellvertreter*innen Ihres Wahlvorstandes weitergegeben. Teilweise bedienen wir uns zur Erfüllung unserer Aufgaben externer Dienstleister, die Daten in unserem Auftrag verarbeiten. Eine Datenübermittlung in Drittstaaten findet nicht statt.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Wir speichern die Daten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Ihre persönlichen Daten werden nur solange verarbeitet und gespeichert wie es für die Erfüllung der entsprechenden Aufgabe erforderlich ist. Die konkrete Speicherdauer ist abhängig von dem Zweck der Datenverarbeitung sowie von verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten und den gesetzlichen Verjährungsfristen.

Welche Datenschutzrechte habe ich?

Jede betroffene Person hat bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Widerruf bei Einwilligungen (Artikel 7 DSGVO), auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten (Artikel 15 DSGVO), auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO), auf Löschung (Artikel 17 DSGVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO), auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO) und auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO). Ferner haben Sie ein Beschwerderecht (Artikel 77 DSGVO) bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Tel.: +49 211 384240
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Internet: www.ldi.nrw.de

Habe ich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?

Zur Aufgabenerfüllung müssen Sie der Stadt Essen nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Erfüllung der Aufgabe erforderlich sind. Es kann sein, dass Leistungen nicht oder nur teilweise gewährt werden können oder dass sich die Bearbeitung verzögert, wenn Sie uns Ihre Daten nicht bereitstellen.

Frau Koppetsch
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