- Nach 10 Schuljahren (Sekundarstufe I) endet die Vollzeitschulpflicht.
- Danach beginnt in Nordrhein-Westfalen die Berufsschulpflicht.
- Sie kann erfüllt werden durch:
- den Besuch der gymnasialen Oberstufe an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule
- eine Ausbildung/Lehre
- einen vollzeitschulischen Bildungsgang am Berufskolleg oder
- einen teilzeitschulischen Bildungsgang am Berufskolleg (im Rahmen einer Maßnahme der Arbeitsagentur oder des JobCenters).
Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ende des Schuljahres, in dem sie 18 Jahre alt werden. Dies bedeutet, dass junge Erwachsene, die nach dem 01.08.2007 geboren sind, im Schuljahr 2025/2026 berufsschulpflichtig sind.