Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß Richtlinie (EU) 2016/2102

Die Stadt Essen ist bemüht, ihre Website und ihre digitalen Angebote im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit barrierefrei zugänglich zu machen.

Grundlage hierfür sind das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW), sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW). Die BITV NRW setzt die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in Nordrhein-Westfalen um.

Für die technische Umsetzung der Barrierefreiheit sind die Anforderungen der europäischen Norm EN 301 549 maßgeblich. Diese orientieren sich für Webinhalte an den international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des World Wide Web Consortiums (W3C). Dabei bilden insbesondere die vier Grundprinzipien der Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit die Grundlage für eine barrierefreie Gestaltung digitaler Angebote und digitaler Teilhabe.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.essen.de und die dazugehörigen Unterseiten.