In der Vergangenheit bestand der Sicherheitsradius immer aus zwei "Kreisen", einem "inneren Kreis" und einem "äußeren Kreis". Diese Kreise gaben vor, welche Bürger*innen evakuiert werden mussten („innerer Kreis“) und welche Bürger*innen sich während der Entschärfung nicht außerhalb von Gebäuden aufhalten durften ("äußerer Kreis"). Seit Februar 2024 gilt diese Regelung nicht mehr. Ab diesem Zeitpunkt gibt es ausschließlich einen Bereich, aus dem betroffenen Essener*innen grundsätzlich evakuiert werden. Der vormalige Luftschutzbereich ("äußere Kreis") entfällt.
Im Fall eines zu entschärfenden Fünf-Zentner-Blindgängers werden alle Bürger*innen innerhalb eines 300-Meter-Radius evakuiert. Das bedeutet, dass Privathäuser und Wohnungen, aber auch Geschäftsräume, Kindergärten, Schulen, Altenheime, Krankenhäuser und alle weiteren Aufenthaltsorte verlassen werden müssen. Straßen und Zugangswege zu diesem Bereich sind für die Dauer der Entschärfung bzw. Sprengung gesperrt. Bei einem 10-Zentner-Blindgänger vergrößert sich der Radius auf 600 Meter um den Fundort. Im Einzelfall kann der Radius allerdings anders gezogen werden. Die abschließende Entscheidung über den tatsächlichen Evakuierungsradius hat der Kampfmittelbeseitigungsdienst. Diese Entscheidung ist abhängig von den jeweiligen Gegebenheiten.