Bombenblindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg stellen nach wie vor eine erhebliche Gefahr dar. Viele liegen noch unentdeckt im Boden und werden z.B. im Rahmen von Sondierungen für Baustellen oder bei Bauarbeiten gefunden. Die Sprengkörper von Bombenblindgängern sind immer noch intakt und werden zum Teil durch die Alterung immer empfindlicher. Äußere Einflüsse wie Erschütterungen, Lageänderungen oder Temperaturschwankungen können dazu führen, dass sie explodieren. Dies ist ein lebensgefährliches Risiko. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat daher die Städte verpflichtet, bei einem Bombenfund sofort Maßnahmen zur schnellstmöglichen Beseitigung einzuleiten. Vor Ort entscheidet der Sprengmeister, ob die Bombe entschärft oder gesprengt wird und wie groß der Sicherheitsradius sein muss.
Ab sofort entfällt bei anstehenden Entschärfungen die Unterteilung in zwei Kreise. Künftig wird bei einem Blindgängerfund, der eine Entschärfung oder Sprengung nach sich zieht, nur noch ein zu evakuierender Kreis festgelegt und betroffene Bürger*innen müssen diesen Bereich entsprechend verlassen. Der vormalige Luftschutzbereich ("äußere Kreis") entfällt künftig.