Häufig gestellte Fragen zum Thema Kampfmittelbeseitigung

Wichtige Änderungen bei Entschärfungen im Stadtgebiet

Ab sofort entfällt bei anstehenden Entschärfungen die Unterteilung in zwei Kreise. Künftig wird bei einem Blindgängerfund, der eine Entschärfung oder Sprengung nach sich zieht, nur noch ein zu evakuierender Kreis festgelegt und betroffene Bürger*innen müssen diesen Bereich entsprechend verlassen. Der vormalige Luftschutzbereich ("äußere Kreis") entfällt künftig.

Häufige Fragen

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