Die Bezirksregierung Düsseldorf hat heute (29.6.) die Fortschreibung des Essener Haushaltssanierungsplans für das Jahr 2017 genehmigt und damit den Essener Doppelhaushalt 2017/2018 zur Veröffentlichung freigegeben.
Der im September 2016 eingebrachte Haushalt wurde in der Ratssitzung am 23. November 2016 beschlossen. Damit plant die Stadt Essen erstmals nach 25 Jahren den Haushaltsausgleich für das Jahr 2017.
Dieser Meilenstein wurde auch von der Bezirksregierung gewürdigt. Die Stadt erfülle planerisch die Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes, der beschrittene Weg der Haushaltskonsolidierung sei sehr erfreulich, alle Anstrengungen müssten jetzt auf die konsequente Umsetzung des Haushaltsplans gerichtet werden.
Allerdings forderte die Aufsichtsbehörde in ihrer heutigen Verfügung, dass die Stadt Essen beispielsweise bei den Konsolidierungsbeiträgen der Beteiligungen an ihrer Einsparstrategie festhält.
Darüber hinaus weist die Bezirksregierung auf das mögliche Risiko zukünftig steigender Zinsen im Rahmen der Altverschuldung der Stadt Essen hin.
Des Weiteren wurde festgelegt, dass außerplanmäßige Aufwendungen kompensiert werden müssen, Mehreinnahmen sind dagegen zum Abbau von Verbindlichkeiten einzusetzen. Sollten sich über das Jahr Abweichungen ergeben, ist dies der Bezirksregierungen gegenüber frühzeitig anzuzeigen.
Zum Hintergrund:
Mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 plant die Stadt Essen erstmals nach 25 Jahren den Haushaltsausgleich für das Jahr 2017. Über einen Zeitraum von fünf Jahren sieht die Finanzplanung jährlich wachsende Überschüsse vor, die von knapp 17,7 Millionen Euro in 2017 auf über 75 Millionen im Jahr 2021 ansteigen sollen. Der Haushaltsplan 2017 enthält rund 90 Millionen Euro Hilfen aus dem Stärkungspakt NRW. Ab 2020 weist die Planung dann einen Haushaltsausgleich ohne Hilfen aus.
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