Gerade ist es um die Insolvenz von Air Berlin in den Medien ein wenig ruhiger geworden, da kündigt eine weitere Airline, Ryanair, zahlreiche Flugannullierungen an. Damit verbunden sind für die Fluggäste Stress, Ärger und oft auch Kosten. Doch die EU lässt die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht im Regen stehen: Hinter der Nr. 261/2004 verbirgt sich die Fluggastrechte-Verordnung, die den Betroffenen je nach Situation - Verspätung, Annullierung oder z.B. Gepäckverlust - verschiedene finanzielle Entschädigungen zugesteht.
Annullierungen im Fall Ryanair
Im Falle einer Annullierung, zum Beispiel derzeit durch Ryanair, hängen die Entschädigungsansprüche der Fluggäste davon ab, ob die Airline ihre Kunden rechtzeitig über die Annullierung informiert und gleichzeitig eine Umbuchung angeboten hat. Die Tabelle im rechten Bereich gibt einen Überblick, wann ein Entschädigungsanspruch besteht.
In allen Fällen besteht nur ein Anspruch, wenn die Airline die Verspätung/Annullierung schuldhaft verursacht hat.
Machen Sie Ihre Rechte geltend!
Auf den Websites der Fluggesellschaften oder über die Hotlines können betroffene Fluggäste meist Rückerstattungen des Ticketpreises oder Umbuchungen beantragen sowie Entschädigungsansprüche geltend machen. Es wird jedoch empfohlen, die Airlines schriftlich mit Einschreiben aufzufordern, die zustehenden Entschädigungen zu leisten. Bei Durchsetzungsschwierigkeiten hilft das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland kostenlos weiter (Kontakt rechts).
Info-Broschüre im Europe Direct Essen
Eine Broschüre mit umfassenden und verständlichen Informationen zu Ihren Fluggastrechten erhalten Sie im EU-Informationszemtrum Europe Direct am Burgplatz kostenfrei in deutscher oder englischer Sprache.
Europe Direct-Informationszentrum Essen
Hollestraße 1 g (Eingang Ost)
45127 Essen
Telefon: 0201 / 88 88 718
E-Mail: europedirect@essen.de
URL: Website: Europe Direct Essen