Der Deutsche Städtetag hat in Berlin heute (21.6.) seine Forderungen nach Reform der Grundsteuer bekräftigt und eine zeitnahe Regelung angemahnt. An der Sitzung nahm auch Oberbürgermeister Thomas Kufen als Präsidiumsmitglied des kommunalen Spitzenverbandes teil und erläutert den Beschluss: "Bund und Länder sind am Zug. Diese haben in der Vergangenheit schon zu viel Zeit für eine gesetzliche Neuregelung verloren. Eine einheitliche und gerichtsfeste Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ist für die Kommunen zwingend notwendig. Allein für die Stadt Essen stellt die Grundsteuer B in Höhe von 134 Millionen Euro eine entscheidende Planungsgrundlage im städtischen Haushalt dar. Wenn es der Bundesregierung nicht gelingt, rechtzeitig verfassungskonforme Neuregelungen zu verabschieden, ist der Haushaltsausgleich auch in Essen nicht zu halten."
Das derzeit diskutierte "Bundesratsmodell" ist eine gute Grundlage, auf der nun weitergearbeitet werden kann. Es muss eine schnelle Einigung erzielt werden, damit die Kommunen die notwendige Zeit haben, die Reform umzusetzen. Die Städte und Gemeinden dürfen zusätzlich zum personellen Aufwand nicht auch noch finanziell belastet werden. Die Verantwortung für den verfassungswidrigen Zustand der Grundsteuer liegt beim Bund und den Ländern. Falls die Reform und die Umsetzung durch die Finanzverwaltung nicht rechtzeitig gelingt, müssen Bund und Länder auch für alle Grundsteuerausfälle einstehen.
Zum Hintergrund
Bis zum 31.12.2019 muss der Gesetzgeber eine Reform der Grundsteuer beschließen. Auf dieser Basis muss dann eine steuerliche Neubewertung der rund 35 Millionen Grundstücke durch die Finanzverwaltung bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein. Die Städte und Gemeinden müssen anschließend die neuen Messbeträge in ihre Veranlagungssysteme einpflegen und gegebenenfalls den Hebesatz anpassen. Insgesamt ist die durch das Bundesverfassungsgericht eingeräumte Frist für die einzelnen Reformschritte sehr knapp bemessen, sodass nunmehr dringender Handlungsbedarf besteht.
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