Bebauungsplan "Hammer Straße/ Overhammshof (Erstaufnahmeeinrichtung)"

Die Stadt Essen legt den Bebauungsplan "Hammer Straße/ Overhammshof (Erstaufnahmeeinrichtung)" ab dem 30. Oktober öffentlich aus

25.10.2018

Die Stadt Essen stellt für den Bereich des ehemaligen Kutel-Hofes an der Straße Overhammshof einen Bebauungsplan auf. Die Fläche umfasst das Grundstück der dort bereits fertig gestellten und seit Januar 2016 in Betrieb genommenen Erstaufnahmeeinrichtung des Landes NRW. Es liegt eine auf 5 Jahre befristete Baugenehmigung vor. Mit dem Bauleitplanverfahren soll das Vorhaben für eine geplante Nutzungsdauer von insgesamt 25 Jahren gesichert werden. Der Bebauungsplan schränkt die Nutzung der Fläche so ein, dass nur eine Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber zulässig ist.

Der Bebauungsplan wird vom 30. Oktober bis zum 30. November öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum werden die Planunterlagen im Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Lindenallee 10, Deutschlandhaus, 5. Etage, Raum 501, montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 15:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr ausgestellt. Zusätzlich zur Auslegung im Amt für Stadtplanung und Bauordnung wird der Bebauungsplan im Rathaus Kettwig, Bürgermeister-Fiedler-Platz 1, ausgestellt (Öffnungszeiten: montags bis freitags von 8 bis 15 Uhr).

Wer sich im Internet über die Planung informieren möchte, findet umfassende Informationen ab dem Beginn der öffentlichen Auslegung unter der Adresse www.essen.de/stadtplanung. Hier können ebenfalls Stellungnahmen abgegeben werden. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich am Planungsprozess zu beteiligen.

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