Stadt Essen investiert rund 388 Millionen Euro in die Schulinfrastruktur

28.11.2018

In seiner heutigen (28.11.) Sitzung wurde dem Rat erstmals die Gesamtliste der laufenden und geplanten Maßnahmen der Schulinfrastruktur in Essen vorgestellt.

Insgesamt weist die Liste einen Gesamtbetrag von 387,9 Millionen Euro aus Förderprogrammen und dem städtischen Haushalt aus. Auf Maßnahmen der Turnhallensanierung entfallen davon 60,4 Millionen Euro, auf die der Toilettensanierung 39,9 Millionen Euro.

Aus dem städtischen Haushalt werden Maßnahmen in Höhe von 227,3 Millionen Euro durchgeführt. Dazu kommen Eigenanteile der Stadt für Maßnahmen in Höhe von 10,8 Millionen Euro, die über Förderprogramme des Bundes laufen.

Noch nicht in der Liste enthalten sind Großprojekte aus dem Bereich Schule, deren Finanzierung noch nicht abschließend geklärt ist und deren Kostenvolumen auf 300 bis 400 Millionen Euro geschätzt werden:

  • Neubau Gesamtschule Altenessen, Standort Erbslöhstraße
  • Abbruch/ Neubau oder Sanierung Gesamtschule Bockmühle, Ohmstraße
  • Abbruch/ Neubau oder Sanierung Berufskolleg Stadtmitte, Schwanenkampstraße
  • Abbruch / Neubau Gymnasium Nord-Ost, Katzenbruchstraße
  • Abbruch/ Neubau Kita/Schule Hatzper Straße
  • Abbruch/ Neubau oder Sanierung Frida-Levy-Gesamtschule

Einzelne Maßnahmen aus diesen Großprojekten könnten in den Jahren 2019 bis 2022 flexibel finanziert werden, die ebenfalls in der Gesamtliste enthalten sind und für die insgesamt ein Budget von 60 Millionen Euro eingeplant ist: für Schulerweiterungen, für Planungsleistungen und für das Neubauprogramm Schultoiletten.

Mehr zur Gesamtliste

Die einzelnen Maßnahmen werden in der Gesamtliste nach der jeweiligen Finanzierung aufgeschlüsselt:

  • Maßnahmen aus dem Programm Kommunalinvestitionsfördergesetz Kapitel 1
  • Maßnahmen aus dem Programm "Gute Schule 2020"
  • Maßnahmen aus dem Programm Kommunalinvestitionsfördergesetz Kapitel 2
  • Maßnahmen, die aus dem städtischen Haushalt finanziert werden

Die Gesamtliste enthält weiterhin eine Kurzbeschreibung der Maßnahmen, eine Aufschlüsselung der aktuellen Kosten unter Berücksichtigung des städtischen Eigenanteils, sowie Zuständigkeiten bei der Bauplanung und weitere Bemerkungen.

Die Auflistung soll zukünftig quartalsweise aktualisiert und den zuständigen politischen Gremien zur Verfügung gestellt werden.

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