Um die Zukunft der Frida-Levy-Gesamtschule nachhaltig zu gestalten, wurde die Verwaltung im März dieses Jahres beauftragt, geeignete Grundstücke sowie Alternativstandorte für einen Neubau der Frida-Levy-Gesamtschule aus planerischer, schulfachlicher und bautechnischer Sicht zu prüfen. Dabei sollen auch Fragen der Wirtschaftlichkeit und der zeitlichen Umsetzung Berücksichtigung finden. Mit Hilfe einer Machbarkeitsstudie sowie einer verwaltungsinterner Prüfung wurden insgesamt fünf Standorte detailliert betrachtet. Weitere Grundstücke in Innenstadtnähe konnten aufgrund des Flächenbedarfs für eine sechszügige Schule nicht berücksichtigt werden. Teil der Prüfungen waren auch das derzeitige Schulgrundstück sowie das Gelände der ehemaligen Volkshochschule an der Hollestraße.
Das Ergebnis der jetzt vorliegenden Machbarkeitsstudie sowie der Vorprüfung durch die Verwaltung zeigen, dass ein Neubau der Frida-Levy-Gesamtschule bestmöglich an dem derzeitigen Schulstandort an der Varnhorststraße unter Einbeziehung des benachbarten Grundstücks an der Hollestraße umzusetzen ist. Der Neubau würde damit auf einem rund 21.500 Quadratmeter großen Grundstück einschließlich der fünf Sporthalleneinheiten ohne Interimsbauten möglich sein.
Der Rat der Stadt Essen befasst sich in seiner kommenden Sitzung mit dem Vorschlag der Verwaltung. Die Verwaltung würde im nächsten Schritt für den Neubau der Frida-Levy-Gesamtschule auf dem Grundstück Hollestraße ein Gesamtkonzept planen und den politischen Gremien anschließend zur Beschlussfassung vorlegen. Die Veräußerung des Grundstücks an einen Investor würde zurückgezogen.
Zum Hintergrund
Die Nutzung der Volkshochschule (VHS) an der Hollestraße wurde im Jahr 2004 aufgegeben. Im Jahr 2006 hat die EWG - Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (EWG) die Fläche in ihre Geschäftsbesorgung aufgenommen. Seitdem hat es eine Vielzahl an Entwicklungsansätzen und Vermarktungsaktivitäten gegeben, die aber bis heute nicht in einen Verkauf des Grundstückes mündeten. Im Jahr 2014 begann der Abriss des Gebäudebestandes durch die Stadt Essen, der Mitte 2015 abgeschlossen wurde, um die Veräußerung zu erleichtern.
Zwischen Mitte 2015 und Ende 2016 hatten sich mehrere Projektentwickler mit dem Grundstück beschäftigt und erste Verhandlungen mit der EWG aufgenommen. Im Oktober 2017 wurde im Rahmen eines sogenannten „last call“ seitens der EWG ein Interessenbekundungsverfahren eingeleitet. Die EWG forderte fünf am Grundstück Interessierte auf, bis zum 17.11.2017 ein qualifiziertes Kaufangebot auf Basis vorgegebener Rahmenbedingungen abzugeben. Zwei der fünf kontaktierten Unternehmen gaben jeweils ein qualifiziertes Kaufangebot inklusive städtebauliche Planung ab. Im April 2018 beschloss der Rat der Stadt Essen den Verkauf an einen Bieter. Im Mai 2018 wurde dazu eine Reservierungsvereinbarung (zunächst bis 30.09.2018, die dann bis 15.01.2019 verlängert wurde) geschlossen. Nach Ablauf der Reservierungsfrist wurde seitens der EWG nicht verlängert, da keine gesicherte Perspektive für einen Kaufvertragsabschluss und somit eine Umsetzung bestand. Direkt nach Ablauf der Reservierungsfrist wurde mit dem zweiten Bieter Kontakt aufgenommen, der weiterhin großes Interesse an einer Realisierung zeigte und sich umgehend intensiv mit der Hollestraße befasste. Trotz der Abgabe eines Kaufangebotes im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens besteht keinerlei Verpflichtung der Stadt Essen, nach Ausscheiden des ersten Bieters das Grundstück an den zweiten Bieter zu veräußern.
Am 27.03.2019 wurde dem Rat die Vermarktung des Grundstückes zur Entscheidung vorgelegt. Dieser Beschluss wurde nicht gefasst, sondern vielmehr die Verwaltung beauftragt, ein geeignetes Grundstück bzw. weitere Alternativstandorte für einen Neubau der Frida-Levy-Gesamtschule zu suchen und vorzustellen. Bei dieser Vorprüfung sollen neben den im Ratsbeschluss aufgeführten Grundstücken auch das derzeitige Schulgrundstück, das Gelände der ehemaligen VHS sowie denkbare weitere Grundstücke in Innenstadtnähe auf ihre Eignung aus planerischer, schulfachlicher und bautechnischer Sicht überprüft und ihre Vor- und Nachteile gegenübergestellt werden. Dabei sollen auch Fragen der Wirtschaftlichkeit und der zeitlichen Umsetzung Berücksichtigung finden.
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