Auch die Stadt Essen nimmt das gestrige (31.7.) Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zur Kenntnis.
Die Richter betonen in ihrem Urteil, dass vor einer Anordnung von Fahrverboten eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall notwendig ist und dass von ihnen unter Umständen ganz oder teilweise abgesehen werden kann. Aspekte wie ein Übergangszeitraum, Ausnahmen für bestimmte Gruppen wie Handwerker oder Anwohner sowie die besondere infrastrukturelle Bedeutung eines betroffenen Verkehrsweges seien dabei zu berücksichtigen.
Wenn aufgrund der angeordneten Maßnahmen im Luftreinhalteplan die Stickstoffdioxidimmissionen stetig abnehmen, darf ebenfalls auf ein Fahrverbot verzichtet werden, wenn mit ihm die Grenzwerte nur unwesentlich schneller eingehalten werden.
Die Stadt Essen geht davon aus, dass die geplanten Maßnahmen zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans ausreichen werden, um die Stickstoffdioxidimmissionen im Stadtgebiet weiterhin stetig zu senken, so dass der derzeit geltende Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel in Essen eingehalten wird. Zu diesen Maßnahmen zählen insbesondere die Umweltsensitive Ampelsteuerung für die Alfredstraße, eine der meistbefahrenen Straßen im Essener Stadtgebiet, ein neues Parkraumbewirtschaftungskonzeptes und die Sofortmaßnahmen aus dem Programm "Lead Cities", mit der die Stadt die Angebote für die Bürgerinnen und Bürger zum Umstieg auf den ÖPNV und das Rad verbessert; darunter die Taktverdichtung und vergünstigten Tickets der Ruhrbahn und den Ausbau des Radverkehrsnetzes.
Eine zusätzliche Wirkung erwartet die Stadt Essen durch die Hardware-Nachrüstung von Euro-V-Dieselfahrzeugen verschiedener Automarken, die das Kraftfahrtbundesamt gerade prüft bzw. bereits genehmigt hat. Eine solche Nachrüstung setzt beim Verursacher an und ist zur Lösung der städtischen Immissionsprobleme unverzichtbar.
Mit dem Urteil des OVG Münster wurden auch grundlegende Anforderungen an Luftreinhaltepläne festgelegt. Danach soll auch die vorsorgliche Aufnahme von Fahrverboten in einen Luftreinhalteplan in Form eines Stufenkonzeptes geprüft werden, die dann angeordnet werden könnten, wenn die bisherigen Maßnahmen entgegen der Prognose im Luftreinhalteplan nicht schnellstmöglich eingehalten werden. Das Land NRW hat hierzu bereits angekündigt, dass dieses neue Instrument intensiv geprüft wird.
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