Das sogenannte Essener Modell soll ausgeweitet werden. Das wurde den politischen Gremien der Stadt Essen in einem aktuellen Sachstandsbericht mitgeteilt. Das Modellprojekt "Aufenthaltsrechtlicher Umgang mit Geduldeten" soll jungen Menschen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus und aufeinanderfolgenden Duldungen eine bessere und dauerhafte Bleibeperspektive eröffnen. Ziel ist es, bisher gut integrierte Personen engmaschig zu begleiten und für diese durch verschiede Angebote eine Aufenthaltsverbesserung zu erreichen.
Nach den Kriterien des Essener Modells kamen 462 Menschen für eine Teilnahme in Betracht. Zielgruppe waren bisher junge Menschen im Alter zwischen 14 und 27, die in Essen geboren sind oder seit mindestens fünf Jahren in Essen leben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung konnten zu 450 Menschen Kontakt aufnehmen. Knapp 200 Personen haben zurückgemeldet, dass sie kein Interesse an der Teilnahme am Projekt haben, bei rund 100 Personen stellte sich im Nachgang heraus, dass sie für eine Teilnahme ungeeignet sind. Am Essener Modell nehmen derzeit 54 Personen teil, bei den Restlichen hat sich zwischenzeitlich der Aufenthalt klären können oder die Prüfung zur Aufnahme ins Essener Modell läuft noch.
Das Programm soll nun auf Personen ausgeweitet werden, die das 27. Lebensjahr vollendet haben. Damit werden die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitere 93 Personen ansprechen, die für das Essener Modell in Frage kommen.
Außerdem sollen sukzessiv, in Abhängigkeit der personellen Kapazitäten, alle Duldungsfälle (2.015 mit Stand November 2019) rechtlich geprüft werden, so dass das Essener Modell zukünftig auch unabhängig der Ethnie angewendet werden kann. Der Fokus soll dabei auf Personen liegen, die gute und nachhaltige Integrationsbemühungen erkennen lassen, denen bisher allerdings aufgrund der fehlenden Identitätsdokumente lediglich eine Duldung erteilt werden konnte.
Weiterhin wird es eine Steuerungsgruppe geben, zusammengesetzt aus Vertreterinnen und Vertretern der Zentralen Ausländerbehörde, des Jugendamtes der Stadt Essen und des Kommunalen Integrationszentrums. Diese wird die weiteren Prozesse begleiten, strukturieren und über die jeweilige Aufnahme ins Essener Modell entscheiden. Der Oberbürgermeister sowie die zuständigen Geschäftsbereichsvorstände werden entsprechend eingebunden und informiert.
Auch mit der Landesregierung bleibt man zum Essener Modell im Austausch und will die enge Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) fortführen.
Zum Hintergrund:
Um sich für das Essener Modell zu qualifizieren, müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer regelmäßig die Schule besuchen, sich in einer Ausbildung befinden oder einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Auch die nachhaltige Mitwirkung bei der Klärung ihrer Identität und der Beschaffung von Ausweispapieren ist Voraussetzung für die Teilnahme am Programm.
Entscheidungsgrundlage für jeden Einzelfall sind eine sozialpädagogische Stellungnahme und Integrationsprognose, erstellt durch Integrationsmanager des Jugendamtes, und eine ausländerrechtliche Stellungnahme der Ausländerbehörde Essen.
Mit dem Essener Modell wird eine derzeit bestehende Gesetzeslücke überbrückt, die in Essen vor allem Menschen mit libanesischer Zuwanderungsgeschichte betrifft und zu sogenannten "Kettenduldungen" führt. Diese Aneinanderreihung von Duldungen verhindert eine dauerhafte Bleibeperspektive, was insbesondere für junge Menschen ein schwerwiegendes Integrationshindernis darstellt.
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