Bereits seit vielen Jahren zeichnet sich für die Bauruine an der Altenessener Straße im Stadtteil Altenessen-Süd keine Lösung ab. Mehrere Versuche von Verwaltung und Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, eine Wohnbebauung zu realisieren, sind gescheitert.
Ende Juni 2019 hatte die Verwaltung der Eigentümergemeinschaft eine Abrissverfügung mit Fristsetzung erteilt. Ziel sollte sein, dass der Abriss des baufälligen Gebäudes noch in diesem Jahr erfolgen sollte. Die Eigentümergemeinschaft hat fristgerecht Klage gegen die Verfügung eingereicht, eine Begründung musste bis Mitte Januar 2020 eingereicht werden. Die Klage hat bis dahin eine aufschiebende Wirkung.
Sollte die Abrissverfügung Bestandskraft erlangen, hat die Eigentümergemeinschaft zunächst sechs Monate Zeit, das Gebäude abzubrechen. Darüber hinaus besteht außerdem die Möglichkeit, dass die Stadt das Gebäude abreißen lässt, zu Lasten der Eigentümergemeinschaft.
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