Damit die Einrichtung von Bergmann-Ampeln im Essener Stadtgebiet rechtssicher möglich gemacht werden kann, will sich Oberbürgermeister Thomas Kufen mit einem Schreiben an Bund und Land wenden. "Viele Essenerinnen und Essener wünschen sich als Erinnerung an unsere Vergangenheit als Kohle- und Stahlstadt ein positives Symbol", so Oberbürgermeister Thomas Kufen. "Deshalb will ich mich dafür einsetzen, dass die Bergmann-Ampel in die Richtlinien für Lichtsignalanlagen aufgenommen wird."
Aktuell sind hinsichtlich ihrer Leuchtkraft zwei verschiedene Fußgängersymbole offiziell geprüft und zugelasse: der hinlänglich bekannte, übliche "Fußgängermann" und das aus der ehemaligen DDR übernommene "Ampelmännchen". Für weitere Symbole, wie beispielsweise die Bergmann-Ampeln, gilt dies nicht.
Grundsätzlich ist eine Abweichung zwar möglich, ein Erlass des NRW-Verkehrsministeriums besagt, dass örtliche Behörden in eigener Zuständigkeit und eigenverantwortlich abweichend über den Einsatz der intendierten Sinnbilder für Fußgänger entscheiden können. In diesen Fällen steht allerdings die für die örtliche Lichtzeichenregelung verantwortliche Straßenverkehrsbehörde und die Straßenbaubehörde als Betreiber der Lichtsignalanlage in der Haftung. Mit der Aufnahme in den Erlass des Landes NRW oder in die Richtlinie für Lichtsignalanlagen wäre eine mögliche Haftung für die jeweiligen Behörden nicht mehr gegeben.
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