Das Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Essen veranstaltete heute (22.1.) eine Informationsveranstaltung zum Bundesteilhabegesetz (BTHG), dessen 3. Reformstufe am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Eingeladen waren die Bewohnerbeiräte, die die behinderten Bewohnerinnen und Bewohner in den bisherigen stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe vertreten, die zum 1. Januar in sogenannte "besondere Wohnformen" überführt wurden. Die über 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer informierten sich über die Veränderungen und diskutierten intensiv mit den Vertretern des Amtes für Soziales und Wohnen der Stadt Essen und des Landschaftsverbandes Rheinland.
Zu den Veränderungen gehört die Trennung von existenzsichernden Leistungen und den Fachleistungen. Das Amt für Soziales und Wohnen ist seit dem 1. Januar 2020 für die Gewährung von Grundsicherung für die Bewohnerinnen und Bewohner zuständig, die über kein ausreichendes eigenes Einkommen verfügen. In den letzten Wochen wurden über 1.300 Anträge auf Grundsicherung bearbeitet und bewilligt.
Die Veranstaltung wurde durch den Fachbereichsleiter des Amtes für Soziales und Wohnen der Stadt Essen Hartmut Peltz moderiert und mit einem Einführungsvortrag eröffnet. Kirsten Jeike und Thomas Schulten vom Amt für Soziales und Wohnen informierten über die Grundsicherung für Menschen in besonderen Wohnformen. Dr. Dieter Schartmann vom Landschaftsverband Rheinland gab einen Überblick über die Veränderungen bei der Feststellung und Gewährung der Fachleistungen.
Zum Hintergrund
Die Umstellung der "stationären Eingliederungshilfe" zu "besonderen Wohnformen" geht auf die Behindertenrechts-Konvention der Vereinten Nationen (UN) zurück, die vor rund 10 Jahren in Kraft trat. Durch die gesetzlichen Veränderungen erhalten die behinderten Bewohnerinnen und Bewohner mehr Möglichkeiten zur Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Individuelle Bedarfe und Wünsche der Bewohnerinnen und Bewohner werden in den Mittelpunkt gestellt.
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