Gemeinsame Kontrollen von Stadt, Finanzbehörden, Zoll und Polizei Essen im Westviertel

03.02.2020

Am Freitagabend (31.1.) hat es gemeinsame Kontrollen von Stadt Essen, den Finanzbehörden, Zoll und Polizei Essen im Essener Westviertel gegeben. Überprüft wurde vorrangig die Einhaltung des Prostituiertenschutzgesetzes im Rotlichtviertel in der Stahlstraße. Dazu wurden die verpflichtenden Anmeldebescheinigungen für Prostituierte kontrolliert sowie die Einhaltung des Gesetzes auf Seiten der Betreiber von Bordellen.

Kontrolliert wurden 82 Prostituierte, bei 24 fehlten die pflichtigen Anmeldebescheinigungen. Insgesamt wurden 17 Verwarngelder in Höhe von 55 Euro erhoben. Acht mal wurden Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz geahndet.

Insgesamt 15 Personen wurden wegen Verdachts auf illegalen Aufenthalt kontrolliert, davon wurden sieben zur Überprüfung in Polizeigewahrsam genommen. Von acht Personen wurden Ausweispapiere eingezogen.

Die Polizei konnte einen ausstehenden Haftbefehl durchsetzen, zwei Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurden aufgenommen.

Bei insgesamt sechs Arbeitgebern müssen im Nachgang weitere Prüfungen durchgeführt und steuerrechtliche Unterlagen eingesehen werden. In vier Fällen Besteht der Verdacht auf Sozialleistungsbetrug.

Ein Haus musste aufgrund des schlechten Gesamtzustandes geschlossen werden. Neben baulichen Mängeln bestanden auch hygienische Missstände.

Zum Hintergrund

Seit 1. Juli 2017 verpflichtet der Gesetzgeber Sexarbeiterinnen durch das Prostituiertenschutzgesetz, sich zum einen bei den Ordnungsämtern der jeweiligen Kommunen anzumelden und darüber hinaus, Beratungen durch das Gesundheitsamt wahrzunehmen. Dafür erhalten sie ein amtliches Dokument, das mitgeführt und bei Kontrollen vorgezeigt werden muss. Ziel der Gesetzgebung ist es, Menschenhandel, Zwangsprostitution oder Prostitution in der Illegalität zu verhindern.

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