Fällung von Risikobäumen

Grün und Gruga Essen setzt Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger um

18.02.2020

Bäume im Straßenraum unserer Stadt erfüllen wichtige ökologische Funktionen und verbessern unser Stadtklima. Von Bäumen können aber auch Gefahren ausgehen. Um Gefahren für Menschen und ihr Hab und Gut abzuwehren, werden an städtischen Bäumen regelmäßige Baumkontrollen durchgeführt.

Wurden potenzielle Gefahren festgestellt, können Pflegearbeiten erforderlich werden. Diese dienen der Erhaltung eines langfristig sicheren Baumbestandes in Essen. In manchen Fällen können aber selbst Pflegemaßnahmen die Stand- und Bruchsicherheit eines Baumes nicht wiederherstellen. Solche Bäume werden als Risiko- oder Gefahrenbäume bezeichnet und müssen kurz- oder mittelfristig gefällt werden.

In den folgenden Wochen müssen mit Stand heute (18.2.) noch 37 Risikobäume der Priorität 2 in sieben Stadtbezirken gefällt werden. Zur Übersicht wurde eine Tabelle erstellt (siehe rechts), aus der die Baumart, der Standort, der Fällgrund und Infos zur Nachpflanzung hervorgehen.

Zu den Einstufungen der Risikobäume

Die Stadt Essen unterscheidet zwischen Risikobäumen mit unterschiedlicher Dringlichkeit: Von Bäumen mit Priorität 1 geht eine akute Gefahr aus und sie müssen sofort gefällt werden. Risikobäume mit der Priorität 2 müssen innerhalb von 14 Tagen gefällt werden. Die betroffene Bezirksvertretung bekommt ebenfalls eine Information.

Darüber hinaus gibt es noch Risikobäume der Prioritätsstufe 3, die der Sommer- oder der Winterfällung zugeordnet werden. Wenn ein Baum so sehr geschädigt ist, dass nicht zu erwarten ist, dass er den ab Frühherbst zu erwartenden Windlasten widersteht, muss dieser noch außerhalb der Fällsaison im Rahmen der sogenannten Sommerfällung entnommen werden. Alle anderen Risikobäume der Stufe 3 werden innerhalb der Fällsaison von 1. Oktober bis 28. Februar des darauffolgenden Jahres im Rahmen der Winterfällung gefällt. Die Liste dieser Bäume geht als Vorlage im Herbst eines jeden Jahres zur Kenntnisnahme in die jeweiligen Bezirksvertretungen und sind im RatsInformationsSystem der Stadt Essen öffentlich einsehbar (ris.essen.de).

Regelungen zu Nachpflanzungen

Grundsätzlich werden Bäume, die aus Baumbeeten an der Straße entnommen werden, nachgepflanzt. Dies erfolgt innerhalb von etwa anderthalb bis zwei Jahren, da das Baumbeet vor der Neubepflanzung umfangreich vorbereitet und optimiert werden muss oder andere Bautätigkeiten vorgesehen oder noch nicht abgeschlossen sind. Straßenbäume, die in einem Gehölzstreifen, z.B. an Hängen stehen, werden nicht nachgepflanzt, da hierdurch die Naturverjüngung auf natürlichem Wege neue Bäume dazu kommen und diese Platz und Licht benötigen. Bäume in Grünanlagen oder auf Spielplätzen werden je nach gestalterischer Vorgabe innerhalb der Anlage, aber nicht zwingend am gleichen Ort nachgepflanzt.

Regelmäßige Baukontrollen durch ausgebildete Fachkräfte

Risikobäume fallen meist bei den regelmäßigen Baumkontrollen auf. Die Bäume werden dabei begutachtet und mit speziellen Geräten eingehend untersucht. Für Baumpflegearbeiten werden von Grün und Gruga ausschließlich speziell ausgebildete Fachkräfte aus den Fachrichtungen Gartenbau, Landwirtschaft, Forsten und der Spezialdisziplin Arboristik eingesetzt. Außerdem kommen beauftragte Fachfirmen für Baumpflege zum Einsatz.

Damit effizient gearbeitet und Bürgerinnen und Bürger vor herabstürzenden Baumteilen geschützt werden können, müssen zeitweise Straßensperrungen bzw. Parkverbote organisiert und eingerichtet werden.

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