Rat beschließt Finanzierung für das Interim der Kita Mintarder Weg 47 in Essen-Kettwig

20.02.2020

Die Kita am Mintarder Weg 47 in Essen-Kettwig wird während der Abrissarbeiten des ehemaligen Schulgebäudes der Schule an der Ruhr in ein Interim in der ehemaligen Asylbewerberunterkunft an der Ruhrtalstraße 337 ziehen. Das hat der Bau- und Verkehrsausschuss nach Empfehlung des Jugendhilfeausschusses bereits in der letzten Woche (13.2.) beschlossen. Nun hat der Rat der Stadt in seiner heutigen (19.2.) Sitzung die notwendige Finanzierung für den Umbau der ehemaligen Unterkunft in Höhe von 150.000 Euro beschlossen.

Auf dem Gelände am Mintarder Weg 47 wird das ehemalige Schulgebäude der Schule an der Ruhr inklusive Nebengebäude abgerissen und neugebaut. Auf einem Nachbargrundstück wird außerdem ein ehemaliges gewerblich genutztes Gebäude abgerissen sowie eine Bodensanierung durch den Eigentümer durchgeführt. Hintergrund ist die Belastung mit Schadstoffen (Tetrachlorethen), woraufhin der Schulbetrieb Anfang 2017 auf dem Grundstück eingestellt werden musste.

Die Kita Mintarder Weg, die sich ebenfalls auf dem Grundstück Mintarder Weg 47 befindet, wird noch bis zum Sommer in Betrieb bleiben. Danach erfolgt der Umzug in das Interim an der Ruhrtalstraße 337. Grund für den Umzug ist, dass durch den Abbruch mit einer erheblichen Lärm- und Staubbelästigung gerechnet werden muss. Ein geregelter Kita-Betrieb kann so nicht gewährleistet werden. Auch die Schadstoffsanierung des Nachbargrundstückes soll erst nach dem Umzug der Kita erfolgen, damit es zu keiner Geruchsbelästigung oder möglichen Ausdünstungen der Bodensanierung kommt. Ein von der Verwaltung in diesem Zusammenhang beauftragtes Gutachten geht zwar nicht von einer Gefährdung der Umgebung aus, das Gutachten empfiehlt allerdings die Kita-Verlagerung während der Zeit des Abbruchs.

Derzeit wird von einer Interimsverlagerung der Kita von zunächst sechs bis 12 Monaten mit der Option der Verlängerung auf zwei Jahre ausgegangen, falls es im Bauablauf zu Verzögerungen kommt. Die letztendliche Interimsdauer ist vom Baufortschritt und der Einschätzung der Kita-Leitung und des Jugendamtes zur Lärmbelästigung durch die beiden Baumaßnahmen abhängig.

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