Der Schulausschuss der Stadt Essen hat in seiner heutigen (11.3.) Sitzung die Beauftragung von Planungsleistungen für das Neubau-Projekt der Frida-Levy-Gesamtschule empfohlen.
Auf Basis von zwei umfangreichen Machbarkeitsstudien hatte sich der Rat der Stadt Essen bereits im Juli 2019 für einen Neubau der Frida-Levy-Gesamtschule ausgesprochen und die Verwaltung mit der Planung einer sechszügigen Gesamtschule mit Sporthalle beauftragt.
Die Planung für den Neubau soll im Rahmen eines nach Vergabeverordnung vorgeschriebenen Verfahrens extern vergeben werden. In diesem Fall soll ein geeignetes Planungsbüro durch einen europaweiten Realisierungswettbewerb ermittelt werden. Für die Beauftragung der Planungsleistungen fallen Kosten in Höhe von voraussichtlich 700.000 Euro an. Mit diesem Geld sollen im nächsten Schritt unter anderem Boden-, Lärm- sowie Baugrundgutachten beauftragt sowie der europaweite Realisierungswettbewerb finanziert werden.
Eine weitere Grundlage für den Wettbewerb bildet ein detailliertes Raum- und Funktionsprogramm, welches gemeinsam mit der Schulgemeinde sowie Akteuren und Nutzern des Stadtteils erarbeitet und entwickelt wird.
Basierend auf den Ergebnissen der Machbarkeitsstudien gelten neben der Planung eines Schulneubaus am vorhandenen Hauptstandort in der Varnhorststraße unter Einbeziehung des benachbarten Grundstücks an der Hollestraße auch die folgenden Aspekte im weiteren Planungsprozess als zentral: Die Planung eines Baustellenablaufs, der möglichst geringe Auswirkungen auf den Schulbetrieb hat, die Vermeidung eines Interims für den Schulbetrieb während der Bauzeit, eine städtebaulich sinnvolle Weiter- und Nachnutzung der Außenfläche sowie eine optimale städtebauliche Anbindung der neuen Schule an den Stadtteil.
Der Rat der Stadt Essen wird über die Beauftragung von Planungsleistungen für den Neubau der Frida-Levy-Gesamtschule in seiner Sitzung am Mittwoch, 25. März, entscheiden.
Zum Hintergrund
Die Gebäude der Frida-Levy-Gesamtschule sind in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand und erfüllen nur noch eingeschränkt die Anforderungen eines leistungsfähigen Schulgebäudes.
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