Umgang mit Veranstaltungen im Essener Stadtgebiet

10.03.2020

Mit dem Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen sind Städte angewiesen, die Durchführung von Veranstaltungen mit über 1.000 Besucherinnen und Besuchern zu untersagen.

Eine entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt Essen wird morgen erlassen. Eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Essen erfolgt am kommenden Freitag (13.3.).

Für das Vorgehen mit Veranstaltungen unter 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird es in den kommenden Tagen eine Abstimmung mit dem Deutschen Städtetag geben.

Für Veranstaltungen auf Essener Stadtgebiet gelten bis auf weiteres die Empfehlungen der Stadt Essen.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

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