Die Bau- und Verkehrsausschuss hat sich in seiner heutigen Sitzung (12.3.) für eine Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für die von der Stadt zugelassenen Taxis (Taxitarif) ausgesprochen. Ebenso wurde die Festlegung des Umgangs mit der Anzahl der Konzessionen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxis (Taxikonzessionen) thematisiert.
Bereits im August 2019 wurde ein Gutachten zur Bewertung der gegenwärtigen Taxitarife erstellt, welches zudem Vorschläge für eine künftige Gestaltung der Tarife aufführte. Darüber hinaus wurde in dem Gutachten eine Empfehlung für eine Höchstzahl von Taxikonzessionen abgegeben.
Im Rahmen der Präsentation der Ergebnisse des Gutachtens, welches Tariferhöhungen zwischen fünf und 15 Prozent in den Bereichen der Grundpreise, Kilometerentgelte aber auch der Zuschläge für Großraumtaxis sowie Wartezeit vorsah, kristallisierten sich Meinungsunterschiede zwischen den beteiligten Akteuren heraus. Bereits Ende November wurden so die Gutachterempfehlungen in den politischen Gremien diskutiert und aufgrund weiterhin bestehenden Beratungsdarfs zurück in den Bau- und Verkehrsausschuss verwiesen.
Anpassungen beim Taxitarif
Der von den Essener Taxiverbänden ausgearbeiteter und heute im Bau- und Verkehrsausschuss empfohlener Vorschlag sieht vor, dass der Grundpreis im Tag- und Nachttarif nicht erhöht wird und bei 4 Euro verbleibt. Zudem soll das bisherige Wartezeitentgelt entfallen und durch einen neuen Zeittarif ersetzt werden. Dieser wird mit 30 Euro pro Stunde, beziehungsweise 10 Cent pro 12 Sekunden festgelegt. Der aktuelle Wegtarif mit 2 Euro pro Kilometer, beziehungsweise 10 Cent pro 50 Meter, an Werktagen im Tagtarif und 2,10 Euro pro Kilometer, beziehungsweise 10 Cent für 47,62 Meter, im Tarif an Sonn- und Feiertagen und im Nachttarif soll ebenfalls unverändert bleiben.
Anpassungen bei Taxikonzessionen
Um die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes zu erhalten, soll eine konstante Anzahl von rund 500 ausgegebenen Taxikonzessionen sichergestellt werden. Um dies zu erreichen, sollen zunächst die Inhaber von ruhenden Konzessionen aufgefordert werden, den Betrieb wieder aufzunehmen oder die Konzessionen zurückzugeben. In einem zweiten Schritt sollen zurückerhaltene oder entzogene Konzessionen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wieder dem Markt zugeführt werden, indem sie an Bewerber vergeben werden, die bereits auf einer Warteliste stehen.
Die Entscheidung über die Änderung des Taxitarifs und den Umgang mit Taxikonzessionen im Essener Stadtgebiet wird am 25. März im Rat der Stadt Essen fallen.
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