Coronavirus – weiteres Vorgehen bei Schließungen von Kitas und Schulen in Essen

15.03.2020

Die Landesregierung NRW hat wegen der Ausbreitung des Coronavirus am Freitag (13.3.) entschieden, dass alle Kindertagesstätten und Kindertagespflegeeinrichtungen und Schulen ab Montag, 16. März, bis zum Ende der Osterferien geschlossen bleiben. Daraufhin hat die Stadt Essen am Wochenende zusammen mit allen Beteiligten das weitere Vorgehen in Essen erarbeitet.

Zu Schließungen der Kitas

Durch die entsprechenden Erlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) sowie des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) dürfen Kinder bis zum Alter der Einschulung ab Montag, 16. März, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen und sogenannte "Brückenprojekte" nicht mehr betreten. Diese Regelung gilt bis zum Ende der Osterferien am 19. April.

Mit allen Trägern solcher Einrichtungen in Essen wurde gestern (14.3.) ein einheitliches Vorgehen zu dieser Regelung abgestimmt.

Laut Erlass soll eine Notbetreuung für die Kinder "unentbehrlicher Schlüsselpersonen" in allen Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in Essen eingerichtet werden, die im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten. Eine solche Notbetreuung kann dann nur angeboten werden, sofern eine private Betreuung oder eine flexible Arbeitsgestaltung für diesen Personenkreis nicht möglich ist und wenn beide Elternteile/Erziehungsberechtigte beziehungsweise der/ die Alleinerziehende zu den unentbehrlichen Schlüsselpersonen zählen.

Zur kritischen Infrastruktur zählen die folgenden Einrichtungen:

  • Krankenhäuser
  • Arztpraxen
  • Senioreneinrichtungen / ambulante Pflegedienste
  • Fahrdienste, wie bspw. Krankentransporte und Taxis
  • Feuerwehr
  • Polizei
  • Pharmazeutische Betriebe
  • Lebensmittelversorgung
  • Stadtverwaltung
  • Justiz
  • Energieversorgung, bspw. Netzbetreiber und Tankstellen
  • Wasserversorgung
  • (Abfall-) Entsorgung
  • Kindertageseinrichtungen/Tagespflege
  • stationäre Einrichtungen der Jugend- und Behindertenhilfe
  • Öffentlicher Personennahverkehr

In allen Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege sind die Mitarbeitenden in der Einrichtung bzw. der Pflegestelle anwesend. So kann die Beratung und Information der Eltern sichergestellt werden. Auch Fragen rund um die Notbetreuung für unentbehrliche Schlüsselpersonen werden direkt vor Ort geklärt. Es ist geplant, die Notbetreuung in den bereits von den Kindern besuchten Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen einzurichten. Für die Notbetreuung ist bis Mittwoch, 18. März, eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Unabkömmlichkeit am Arbeitsplatz in der Einrichtung der kritischen Infrastruktur vorzulegen.

Zur Schließung der Schulen

Auch der Schulbetrieb in Essen wird durch einen Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales ab Mittwoch, 18. März, eingestellt. Das gilt für alle Schulen im Sinne des Schulgesetzes, d.h. für alle öffentlichen Schulen wie auch für Ersatzschulen und Ergänzungsschulen.

Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie Montag, den 16.3. bis einschließlich Dienstag, 17. März, aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Alle Essener Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher.

Vom 18. März bis zum 3. April (letzter Schultag vor den Osterferien) soll eine Notbetreuung in Schulen für die Kinder von "unentbehrlicher Schlüsselpersonen" eingerichtet werden, die im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten - sofern eine private Betreuung oder eine flexible Arbeitsgestaltung für diesen Personenkreis nicht möglich ist.

Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst. Zeitlich sollen dabei die üblichen Unterrichtszeiten und die Zeiten der Betreuung im Offenen Ganztag (OGS) abgedeckt werden. In welchen Schulen eine Notbetreuung eingerichtet wird, wird spätestens am Dienstag bekannt gegeben.

Für die Notbetreuung in der Schule ist von den Eltern ebenfalls bis zum 18. März eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorzulegen.

Ferienbetreuung über den Ferienspatz der Stadt Essen

Die Betreuungsangebote im Rahmen des Ferienspatzes der Stadt Essen werden ebenfalls abgesagt.

Über weitere Entwicklungen und Regelungen wird die Öffentlichkeit schnellstmöglich informiert.

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