Coronavirus: Hilfestellung für Künstlerinnen und Künstler sowie Selbständige aus der Kultur- und Kreativwirtschaft

16.03.2020

Die Absagen von Veranstaltungen treffen die Menschen, die in Kulturbetrieben arbeiten, aber vor allem die, die freiberuflich tätig sind, besonders. Als erste Handreichung sollen die nachfolgenden Informationen Künstlerinnen und Künstlern sowie Selbständigen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft dienen.

Aussetzung und Herabsetzung von Steuerzahlungen

Auf Antrag können laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer herabgesetzt oder ausgesetzt werden. Fällige Steuerzahlungen lassen sich stunden, Säumniszuschläge können erlassen werden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen kann vorübergehend ebenso verzichtet werden. Kontakte zu dem zuständigen Finanzamt finden Sie hier.

Entschädigung bei Verdienstausfall durch Quarantäne

Wer auf Grund des Coronavirus offiziell unter Quarantäne gestellt wird, einem Tätigkeitsverbot unterliegt und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, kann über die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) eine Entschädigung beantragen. Nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten auch Selbstständige und Freiberufler den Verdienstausfall ersetzt. Grundlage der Berechnung der Entschädigung ist der letzte vorliegende Einkommenssteuerbescheid. Die Beiträge zur Rentenversicherung und Krankenversicherung übernimmt das entschädigungspflichtige Land (§ 57 IfSG). Wer nicht der Versicherungspflicht unterliegt, kann eine Erstattung der Aufwendungen dafür beantragen (§ 58 IfSG). Die Anträge sind innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Tätigkeitsunterbrechung oder dem Ende der Quarantäne bei dem zuständigen Landschaftsverband zu stellen.

Weitere Informationen zum Thema

Pressemeldung "Landschaftsverbände entschädigen Verdienstausfälle, wenn Quarantäne angeordnet worden ist" vom 10. März 2020

Kurzarbeitergeld

Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter bzw. einer Mitarbeiterin können Kurzarbeitergeld beantragen. Beim Kurzarbeitergeld übernimmt die Bundesagentur für Arbeit 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn eine Firma ihre Beschäftigten in Kurzarbeit schickt. Den Arbeitgeber sollen außerdem die Sozialbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden erstattet werden. Arbeitgeber können Kurzarbeitergeld beantragen, wenn mindestens 10 Prozent der Belegschaft von einem erheblichen Arbeitsausfall betroffen ist. Die Maßnahme soll Unternehmen helfen, bei eingebrochenem Geschäft Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen zu halten. Kurzarbeitergeld gibt es jedoch nicht für geringfügig Beschäftigte. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

Arbeitslosengeld II

Selbständige oder Freiberufler, die ihren Lebensunterhalt nicht bzw. nicht mehr aus den Gewinnen der Geschäftstätigkeit bestreiten können, können einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II als ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt haben. Wenn diese noch nie oder länger als sechs Monate kein Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") bezogen haben, ist der zentrale Neukundenbereich am Berliner Platz 10 die erste Anlaufstation. Hier werden die Daten aufgenommen, sie erhalten den Arbeitslosengeld II-Antrag und führen ein erstes Gespräch mit den Neufallkoordinatoren über die Vermittlung in Arbeit.

Weitere Informationen zum Thema.

Zinssubventionierte Liquiditätsdarlehen

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Hierbei kommt der KfW die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Die KfW wird dazu die folgenden bestehenden Kreditprogramme auf dem Weg der Bankdurchleitung sowie im Rahmen von Konsortialfinanzierungen nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen für Unternehmen verbessern.

Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die eine Finanzierung aus den Programmen der KfW nutzen möchten, können sich an ihre Hausbank bzw. an Finanzierungspartner, die KfW-Kredite durchleiten. Weitere Informationen zum Thema.

Soforthilfen

Über die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) können Inhaberinnen und Inhaber eines Wahrnehmungsvertrags aus der freien Szene eine einmalige Soforthilfe in Höhe von 250 Euro beantragen, wenn sie durch virusbedingte Veranstaltungsabsagen Honorarausfälle erlitten haben. Betroffene können sich zur Beantragung direkt an die GVL wenden.

Zahlungen von Beiträgen zu Sozialversicherung

Künstlerinnen und Künstler sowie Publizisten, die in der Künstlersozialkasse versichert sind, können eine Änderungsmitteilung darüber machen, dass sich ihr Arbeitseinkommen ändert. Das dafür erforderliche Formular ist hier verfügbar..

Ausfallhonorare

Ob vom Auftraggeber ein Ausfallhonorar gezahlt wird, hängt von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Auch mündlich oder per SMS/WhatsApp geschlossene Vereinbarungen sind wirksam. Bei dem Abschluss neuer Verträge sollte darauf geachtet werden, dass es Regelungen über Ausfallhonorare gibt. Sind für ein Projekt bereits Teilleistungen erbracht, besteht zumindest anteilig Anspruch auf das Honorar.

Fördermittel für laufende Projekte

Es gibt aktuell keine allgemeingültige Regelung, wie sich die aktuelle Situation auf die Abrechnung von Fördermitteln auswirkt. Es ist aber davon auszugehen, dass die fördernden Stellen die Projektträger in Kürze individuell informieren werden. Zahlreiche Verbände setzen sich dafür ein, dass die aktuelle Situation sich nicht negativ auf die Zuwendungsempfänger und die beteiligten Kultur- und Kreativschaffenden auswirkt.

Entschädigungszahlungen für ausgefallene Honorare von staatlicher Seite gibt es momentan nicht. Allerdings haben sowohl die Kulturstaatsministerin im Bundeskanzleramt als auch die Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW bereits Unterstützung angekündigt. Außerdem sammelt eine Petition Unterschriften für Hilfen für Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Künstler und Künstler während des "Corona-Shutdowns".

Das Kulturbüro der Stadt Essen prüft gerade, inwieweit Honorar- und Einnahmeausfälle vermieden oder kompensiert werden können. Hierzu erfolgen individuelle Kontaktaufnahmen, Beratungen und Begleitungen bezüglich der Projektförderungen, institutionellen Förderungen und Veranstaltungen.

Hinweise der Fachverbände

Informationen des Bundesverbands Schauspiel für Bühnenkünstler

Informationsschrift des Performing Arts Programm zum Ausfall eine vereinbarten Aufführung

Informationen der deutschen Orchestervereinigung

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