Das Coronavirus nimmt weltweit massiven Einfluss auf die Wirtschaft. Kleine und mittelständische Unternehmen sehen sich aktuell mit einer bisher nicht gekannten Situation konfrontiert. Die zu erwartenden Einbußen treffen auch eine Vielzahl Essener Betriebe. Um einen Beitrag zur Unterstützung der örtlichen Wirtschaft zu leisten, wird die Stadt Essen ihren Steuerpflichtigen entgegen kommen.
Gewerbesteuer
Die Stadt Essen wird die Gewerbesteuervorauszahlungen auf Antrag herabsetzen oder stunden, wenn Steuerpflichtige dies glaubhaft mit der aktuellen Situation begründen. Unterlagen zur Begründung müssen nicht eingereicht werden.
Die Anträge können formlos schriftlich, per E-Mail, Fax oder telefonisch bei der zuständigen Sachbearbeitung im Fachbereich Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt gestellt werden.
Hinsichtlich des weiteren Vorgehens mit Stundungszinsen wird die Stadt Essen das für den heutigen (19.3.) Tag geplante Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) und die für den 23. März geplante Stellungnahme des Deutschen Städtetages abwarten.
Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen wird stets am Anfang des Jahres für die von den Betrieben im Jahresverlauf geplanten Veranstaltungen festgesetzt. Für die Zeit der Schließung von Veranstaltungsorten wird die Vergnügungssteuer von Amts wegen herabgesetzt. Ein gesonderter Antrag muss dafür nicht eingereicht werden.
Stadt Essen
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