Hauptausschuss der Stadt Essen beschließt Änderung des Taxitarifs und legt Umgang mit Taxikonzessionen fest

25.03.2020

In seiner heutigen Sitzung (25.03.) folgte der Hauptausschuss den Empfehlungen des Bau- und Verkehrsausschusses der Stadt Essen und beschloss eine Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für die von der Stadt zugelassenen Taxis (Taxitarif). Ebenso hat das Gremium einen Beschluss für die Festlegung des Umgangs mit der Anzahl der Konzessionen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxis (Taxikonzessionen) gefasst.

Das ändert sich beim Taxitarif
Der von den Essener Taxiverbänden erarbeitete und vom Hauptausschuss beschlossene Vorschlag für die Änderung des Taxitarifs sieht vor, dass der Faktor Zeit bei der Gebührenberechnung künftig stärker gewichtet wird. Dabei bleibt der Grundpreis im Tag- und Nachttarif unverändert bei 4 Euro. Zudem soll das bisherige Wartezeitentgelt entfallen und durch einen neuen Zeittarif ersetzt werden. Dieser wird mit 30 Euro pro Stunde, beziehungsweise 10 Cent pro 12 Sekunden festgelegt.

Auch der aktuelle Wegetarif bleibt unverändert: Er beträgt 2 Euro pro Kilometer, beziehungsweise 10 Cent pro 50 Meter, an Werktagen im Tagtarif und 2,10 Euro pro Kilometer, beziehungsweise 10 Cent für 47,62 Meter, an Sonn- und Feiertagen sowie im Nachttarif. Durch die stärkere Gewichtung des Zeitfaktors verteuern sich die Fahrten bei Stop-and-Go, Staus oder sonstigen Verkehrsbehinderungen nur minimal. Bei Fahrten in verkehrsarmen Zeiten bleibt das Entgelt für Kundinnen und Kunden nahezu unverändert zur derzeitigen Regelung.

Im Vorfeld vereinbarte Festpreise müssen künftig vor Fahrtenbeginn in das Taxameter eingegeben werden, sodass für die Kundschaft Transparenz und Klarheit hergestellt und eventuellem Missbrauch vorgebeugt werden kann. Zudem muss der Besteller eines Taxis den zweifachen Grundpreis in Höhe von insgesamt 8 Euro zahlen, beziehungsweise bei Bestellung eines Großraumtaxis oder Kombis 8 Euro zuzüglich des Zuschlags in Höhe von 5 Euro, wenn die Fahrt aus einem von ihm zu vertretenden Grund entfällt.

Der Beschluss sieht darüber hinaus vor, dass eine Kurzfassung des Taxitarifs nicht mehr in jedem Taxi an gut sichtbarer Stelle für den Fahrgast angebracht werden muss. Die Tarifaufkleber werden mehrheitlich nicht mehr gewünscht, zumal sie von den Kunden nicht wahrgenommen werden, beziehungsweise für die Wahl des Taxis nicht relevant sind.

Das ändert sich bei Taxikonzessionen
Um die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes zu erhalten, soll eine konstante Anzahl von rund 500 ausgegebenen Taxikonzessionen sichergestellt werden. Um dies zu erreichen, sollen zunächst die Inhaber von ruhenden Konzessionen aufgefordert werden, den Betrieb wieder aufzunehmen oder die Konzessionen zurückzugeben. In einem zweiten Schritt sollen zurückerhaltene oder entzogene Konzessionen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wieder dem Markt zugeführt werden, indem sie an Bewerber vergeben werden, die bereits auf einer Warteliste stehen.

Ausgehend von der hohen Quote der semiprofessionellen Betriebe soll bei Anträgen auf Wiedererteilung eine tiefergehende betriebswirtschaftliche Betrachtung der Unternehmen als Standard implementiert werden: eine betriebswirtschaftliche plausible Darlegung soll zur Voraussetzung für die Erteilung oder Wiedererteilung werden. Ist dies nicht nachvollziehbar, so kann eine Konzession nicht oder nur unter Auflagen erteilt werden.

Zum Hintergrund:

Interessensverband beantragte Erhöhung des Taxitarifs
Eine Erhöhung des Taxitarifs fand zuletzt im Januar 2015 aufgrund der Einführung des Mindestlohngesetzes statt. Eine erneute Erhöhung beantragte der Interessensverband der Mietwagen und Taxiunternehmer Essen e.V. im Mai 2017, woraufhin im Juli des Jahres auf Einladung der Industrie- und Handelskammer Essen ein Sondierungsgespräch mit den Essener Taxiverbänden stattfand. Bei diesem Austausch, der ohne Beteiligung des Amts für Straßen und Verkehr als zuständige Genehmigungsbehörde stattfand, wurden verschiedene Tarif- sowie Tarifstrukturänderungen diskutiert. Ein gemeinsamer Konsens konnte aber nicht gefunden werden.

Entsprechend zeigten die von der Genehmigungsbehörde angeforderten Stellungnahmen der einzelnen Taxiverbände ein sehr uneinheitliches Bild: Änderungswünsche zum Tarif beziehungsweise der Tarifstruktur wurden angeregt, konkrete Umsetzungsvorschläge jedoch nicht dargelegt. Insbesondere wurde durch Taxi Essen die Erhöhung abgelehnt und eine Umstrukturierung des Tarifs vorgeschlagen.

Untersuchung der tariflichen Preisgestaltung und Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes nötig
Nach Paragraph 39 Absatz 2 Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) hat die Genehmigungsbehörde "die Beförderungsentgelte insbesondere daraufhin zu prüfen, ob sie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmers, einer ausreichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals und der notwendigen technischen Entwicklung angemessen sind." Darüber hinaus muss sie die Vorgaben des Paragraphen 13 PBefG – insbesondere Absatz 4 – bei der Vergabe der Genehmigungen berücksichtigen, sodass Genehmigungen nicht oder nicht neu erteilt werden sollen, wenn "die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes bedroht ist".

Um die tarifliche Preisgestaltung und die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes beurteilen zu können, müssen Angebot und Nachfrage, die allgemeine Entwicklung von Erlösen, Betriebskosten und die Gewinnsituation untersucht werden. Dabei müssen sowohl die betriebswirtschaftliche Sicht der Essener Taxiunternehmen, als auch die regionalwirtschaftlichen Rahmendaten berücksichtigt werden.

Gutachten der Firma Linne + Krause
Diese gesetzlich geforderte Betrachtung fand im Rahmen der Fortschreibung eines Gutachtens statt, dass die Firma Linne + Krause zuletzt 2013 erstellt hatte. So sollte das Folgegutachten die gegenwärtig in Essen geltenden Tarife bewerten und einen Vorschlag für die künftige Gestaltung machen. Zudem sollte es die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt beurteilen und daraus eine Empfehlung für die Höchstzahl der Genehmigungen für den kommenden Beobachtungszeitraum ableiten.

Das im August 2019 erstellte Gutachten wurde den Vertretern der Taxiverbände, der IHK sowie der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein am Mittwoch, 21. August, durch Linne + Krause vorgestellt. Die mit der Präsentation verbundene Diskussion sowie die schriftlich nachgereichten Stellungnahmen unterstrichen erneut die großen Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Tarifanalyse: Während der Interessenverband der Mietwagen und Taxiunternehmer Essen e.V. (IVMT) dem Tarifvorschlag der Firma Linne + Krause zustimmte, lehnte der Taxiverband NRW e.V., Geschäftsstelle Essen (Taxi Essen e.G.), diesen ab. Darüber hinaus erachtete die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V. den höheren, ursprünglichen Tarifvorschlag des IVMT für notwendig. Die IHK Essen schlug vor, die Tariferhöhung von Linne + Krause umzusetzen und zeitgleich ein neues, von allen mitgetragenes Tarifmodell zu erarbeiten. Der Verein Taxiunternehmer Essen e.V. hat keine Stellungnahme abgegeben.

Das Gutachten über den Taxitarif
Bei der Beurteilung der Beförderungsentgelte und –bedingungen muss zwischen dem wirtschaftlichen Interesse des örtlichen Taxigewerbes und der Annahme der Preise durch die Öffentlichkeit abgewogen werden. Seit 2015 ist der Mindestlohn jährlich gestiegen – von 8,50 Euro auf 9,35 Euro bis zum 01.01.2020. Zudem gab es in anderen Bereichen seit der letzten Erhöhung Kostensteigerungen um ca. zehn Prozent. Darüber hinaus stehen Taxen in einem neuen Konkurrenzkampf mit Mietwagen, die keine Preisbindung haben. Laut Gutachten nehmen sogenannte semiprofessionelle Betriebe, die auf den ersten Blick nicht wirtschaftlich erscheinen, in Essen mittlerweile etwa 49 Prozent des Marktes ein. Aufgrund der "Verkürzung bei Erlösen und Personalkosten" sieht das Gutachten das öffentliche Interesse an einem legal arbeitenden Taxigewerbe stark berührt.

Vor diesem Hintergrund müssen die Tarife so angesetzt werden, dass ein wirtschaftliches Auskommen des Taxigewerbes sichergestellt und zugleich eine Abkehr der Kunden aufgrund einer übermäßigen Erhöhung verhindert wird. Daher empfahl das Gutachten moderate Erhöhungen, die mit den allgemeinen Preissteigerungen und zur Aufrechthaltung wirtschaftlich vernünftiger Rahmenbedingungen vereinbar sind.

Beratung im Bau- und Verkehrsausschuss
Die vom Gutachter vorgeschlagene Erhöhung der Tarife und die Empfehlung für eine Höchstzahl von Taxikonzessionen wurden dem Bau- und Verkehrsausschuss am 14. November 2019 zur Beratung vorgelegt, der diese in den Rat der Stadt Essen am 27. November weiterleitete. Aufgrund weiterhin bestehenden Beratungsbedarfs wurde die Vorlage zurück in den Bau- und Verkehrsausschuss verwiesen.

Gemeinsamer Vorschlag der Taxiverbände zur Anpassung des Taxitarifs legt Fokus auf den Faktor Zeit
In der Zwischenzeit haben die Essener Taxiverbände einen gemeinsamen Alternativ-Vorschlag erarbeitet. Dieser gewichtet den Faktor Zeit bei der Gebührenberechnung stärker und behält den Tag- und Nachttarif von 4 Euro bei. Zudem soll das bisherige Wartezeitentgelt entfallen und durch einen neuen Zeittarif ersetzt werden: Dieser wird mit 30 Euro pro Stunde, beziehungsweise 10 Cent pro 12 Sekunden festgelegt.

Ab der sogenannten Umschaltgeschwindigkeit von 15 km/h erfolgt die Umstellung vom Zeit- auf den Wegtarif: Dieser beträgt weiterhin 2 Euro pro Kilometer, beziehungsweise 10 Cent pro 50 Meter an Werktagen im Tagtarif und 2,10 Euro pro Kilometer, beziehungsweise 10 Cent für 47,62 Meter, im Tarif an Sonn- und Feiertagen sowie im Nachttarif.

Durch die stärkere Gewichtung des Zeitfaktors verteuern sich die Fahrten bei Stop-and-Go, Staus oder sonstigen Verkehrsbehinderungen nur minimal. Bei Fahrten in verkehrsarmen Zeiten bleibt das Entgelt für Kundinnen und Kunden nahezu unverändert zur derzeitigen Regelung.

Umgang mit Festpreisen
Zudem soll der Paragraph 3 Absatz 1 ersatzlos entfallen. Er regelt bislang den Zuschlag bei bargeldloser Zahlung in den benannten Sonderfällen, die in der Praxis sehr selten eintreten. Ergänzt wird hingegen ein Passus, der regelt, dass im Vorfeld vereinbarte Festpreise vor Fahrtenbeginn in das Taxameter einzugeben sind. So wird für die Kundinnen und Kunden Transparenz und Klarheit hergestellt, da sie stets den vom Taxameter angezeigten Preis zahlen müssen. Zudem wird so eventuellem Missbrauch vorgebeugt und der Verpflichtung zur korrekten Aufzeichnungspflicht nachgekommen.

Fahrten mit Großraumtaxis oder Kombis
Die weiteren Änderungen betreffen redaktionelle Klarstellungen. Unter anderem soll es nur noch einen regulären Grundpreis von 4 Euro für die Taxibestellung geben, um fehlerhafte Eingaben oder die fehlerhafter Nutzung von Grundpreisen bei Inanspruchnahme eines Großraumtaxis oder Kombis zu vermeiden. Werden diese genutzt, so soll der erhöhte Preis von 5 Euro für die gesonderte Anforderung eines Großraumtaxis oder Kombis über die Funktion Zuschlag gebucht werden, was auf die Kundschaft keine finanziellen Auswirkungen hat. Als Kombi gelten nach der neuen Definition – die auch für das Eichamt wichtig ist – Fahrzeuge, die neben einem besonders großen Ladevolumen auch noch vier Personen befördern können.

Ausfall von Fahrten
Entfällt eine Taxifahrt aus einem vom Besteller zu vertretenden Grund, so muss dieser den zweifachen Grundpreis in Höhe von insgesamt 8 Euro zahlen, beziehungsweise bei Bestellung eines Großraumtaxis oder Kombis 8 Euro zuzüglich des Zuschlags in Höhe von 5 Euro. Damit ändert sich der Betrag geringfügig von 13,50 Euro auf 13 Euro.

Tarifaufkleber entfallen
Eine Kurzfassung des Taxitarifs wurde bislang in jedem Taxi als Aufkleber an gut sichtbarer Stelle für den Fahrgast angebracht. Dies ist nicht länger nötig, da die Tarifaufkleber laut einer Umfrage mehrheitlich nicht mehr gewünscht werden und von den Kundinnen und Kunden nicht wahrgenommen werden beziehungsweise für die Wahl des Taxis nicht relevant sind. Der aktuelle Taxitarif muss aber weiter mitgeführt und Fahrgästen auf Wunsch zur Einsichtnahme vorgelegt werden.

Anpassungen bei Taxikonzessionen nötig
Die Sicherung der Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes soll durch begleitende Maßnahmen bei der Vergabe der Taxi- oder Mietwagenkonzessionen unterstützt werden. Das Gutachten von Linne + Krause zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes wurde zur gerichtsfesten Überprüfung durch den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Thomas Krause erstellt. Das Fortschreibungsgutachten von Februar 2013 ging von ca. 530 Konzessionen als Zielgröße aus, wobei die Bedarfsdeckung bei 400–450 Taxifahrzeugen gesehen wurde, was jedoch nach § 13 Absatz 4 PBefG als alleiniger Entscheidungsgrund nicht zulässig ist.

Aufgrund dieses Gutachtens und des daraufhin gefassten Beschlusses des Bau- und Verkehrsausschusses im Jahr 2013 wurden die 560 vorliegenden Konzessionen sukzessive abgebaut. Dies gelang, indem keine neuen Konzessionen mehr ausgegeben wurden und durch Insolvenzen, Betriebsaufgaben oder Genehmigungsentzüge. So wurde die Sollzahl zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung mit rund 500 Konzessionen, wovon etwa 30 ruhten, unterschritten. Zugleich waren 137 Anträge von Bewerbern offen, die auf die Erteilung von Taxikonzessionen warteten. Das aktuelle Fortschreibungsgutachten kam allerdings zu dem Ergebnis, dass die Genehmigung aller 137 Anträge mit großer Wahrscheinlichkeit zum Verlust der Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes führen würde.

Konstant 500 Taxikonzessionen
Angesichts der veränderten Konkurrenzsituation sowie der unklaren Ausgestaltung des Personenbeförderungsgesetzes schlug der Gutachter daher ein schrittweises Vorgehen vor: Zunächst sollen die Inhaber der ruhenden Konzessionen aufgefordert werden, den Betrieb wieder aufzunehmen oder die Konzessionen zurückzugeben. In einem zweiten Schritt sollen die zurückerhaltenen Konzessionen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben an die bereits wartenden Bewerber vergeben werden. Auf diese Weise soll die Gesamtzahl von rund 500 Taxikonzessionen, die die Funktionsfähigkeit sicherstellt, erreicht werden. Nach der erfolgten "Wiederaufstockung" solle die Entwicklung des Marktes im Folgejahr beobachtet und die Situation neu bewertet werden. Das Verfahren stellt eine konstante Anzahl von rund 500 ausgegebenen Taxikonzessionen sicher und ermöglicht, zurückgegebene oder entzogene Konzessionen dem Markt wieder zuzuführen.

Implementierung eines neuen Standards
Neben der rein quantitativen Betrachtung wurden erweiterte qualitative Maßnahmen empfohlen. So soll ausgehend von der hohen Quote der semiprofessionellen Betriebe bei Anträgen auf Wiedererteilung eine tiefergehende betriebswirtschaftliche Betrachtung der Unternehmen zum Standard werden: eine betriebswirtschaftliche plausible Darlegung soll zur Voraussetzung für die Erteilung oder Wiedererteilung werden. Ist dies nicht nachvollziehbar, so kann eine Konzession nicht oder nur unter Auflagen erteilt werden. Diese Prüfung wird auch vom Taxiverband IVMT e.V. gefordert.

Wegen Coronavirus per Dringlichkeitsentscheidung

Aufgrund der Umstände rund um das Coronavirus handelt es sich hierbei um eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß §60 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW. Da die politischen Gremien der Stadt Essen aufgrund des erhöhten Ansteckungsrisikos mit dem Virus derzeit nicht tagen, wurde dieser Beschluss vom Hauptausschuss herbeigeführt.

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