Im Mai 2019 hat der Rat der Stadt Essen den Bau und Baubeginn eines Bürgerparks, einer Beachvolleyballanlage und eines Kunstrasenspielfelds auf der Sportanlage am Schemmannsfeld in Essen-Frintrop beschlossen. Aufgrund des heutigen Beschlusses des Hauptausschusses (25.03.) kann – unabhängig vom Baubeginn des Bürgerparks – bereits vorzeitig mit dem Bau der Beachvolleyballanlage und des Kunstrasenspielfelds begonnen werden. Die Maßnahmen sollen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden können.
Finanzierung
Der Beschluss von Mai 2019 setzt voraus, dass der Sportverein SC Frintrop 05/21 den Bau des Bürgerparks mit vom Verein eingebrachten Finanzmitteln sowie dem von der Stadt Essen gewährten Zuschuss in Höhe von 180.000 Euro tatsächlich umsetzt. Für die Realisierung des Parks hat der SC Frintrop 05/21 Sponsorenmittel eingebracht. Die Finanzmittelmittel für den Bau des Kunstrasenspielfelds und der Beachvolleyballanlage sind im Wirtschaftsplan der SBE veranschlagt.
Im Januar 2020 hat das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen zugesagt, für den Bau des Bürgerparks und dessen hochwertige Gestaltung unter inklusiven und integrativen Aspekten zusätzliche Mittel des Landes in Höhe von 1.000.000 Euro bereitzustellen. Diese müssen noch 2020 abgerufen werden und gehen direkt an den SC Frintrop 05/21.
Sport- und Bäderbetriebe Essen unterstützen Umsetzung
Bei der Umsetzung der Baumaßnahmen erhält der Sportverein Unterstützung von den SBE. Für die weitergehende Planung des Bürgerparks wurde bereits ein Planungsbüro beauftragt.
Aufgrund der zusätzlich vom Land zur Verfügung gestellten Mittel und der Einbindung der SBE in die Planung ist der Bau des Bürgerparks sichergestellt. Daher wollen die SBE im Rahmen der Realisierung der Gesamtmaßnahme schnellstmöglich die notwendigen Schritte für den Baubeginn des Kunstrasenspielfelds und der Beachvolleyballanlage einleiten. Mit den Maßnahmen soll unverzüglich begonnen werden, sodass sie noch in diesem Jahr abgeschlossen werden können.
Wegen Coronavirus per Dringlichkeitsentscheidung
Aufgrund der Umstände rund um das Coronavirus handelt es sich hierbei um eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß §60 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW. Da die politischen Gremien der Stadt Essen aufgrund des erhöhten Ansteckungsrisikos mit dem Virus derzeit nicht tagen, wurde dieser Beschluss vom Hauptausschuss herbeigeführt.
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