Der Hauptausschuss hat in seiner heutigen (25.3.) Sitzung den Neubau von zwei dreizügigen Grundschulen im Bezirk VI beschlossen. Diese sollen für die derzeitigen Grundschulen Schillerschule und Johann-Michael-Sailer-Schule entstehen, deren Gebäude an der Immelmannstraße in Folge von Bodensenkungen durch den Bergbau seit vielen Jahrzehnten schief steht. Zudem hat der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, Planungen für beide Grundschulen einzuleiten und die Finanzierung der Schulen in den Haushaltsjahren ab 2022 vorzusehen.
Aufgrund der Schülerzahlen soll der Neubau im Bezirk VI verortet werden. Neben dem Bestandsgrundstück steht hier insbesondere das Grundstück der noch bestehenden Gustav-Heinemann-Gesamtschule nach Umzug in den zurzeit errichteten Neubau zur Verfügung. Angedacht ist daher, eine Schule auf dem Bestandsgrünstück unter Einbeziehung und Erhalt des dort im Rahmen des Programms Task Force errichteten Modulbaus und eine weitere Schule auf dem Grundstück der noch bestehenden Gustav-Heinemann-Gesamtschule zu errichten und hierfür den Planungsprozess zu beginnen. Weitere Grundstücke können im Rahmen der Prüfung noch mit einbezogen werden.
Aufgrund personeller und finanzieller Kapazitäten sowie aus Gründen der Verfügbarkeit des Grundstücks Gustav-Heinemann-Gesamtschule ist eine Umsetzung erst ab dem Jahr 2022 möglich. Bei einer angenommen Planungs- und Bauzeit von insgesamt fünf Jahren ist eine Fertigstellung frühestens zum Schuljahresbeginn 2027 realistisch.
Kurzfristige Planungen
In den vergangenen Monaten gab es Begehungen und Gespräche mit der Bezirksregierung, wie es gelingen kann, den Standort so zu optimieren, dass den Schülerinnen und Schülern sowie dem dort tätigen Personal angemessene Arbeitsbedingungen geboten werden. Als kurzfristige Interimslösung wird in den Osterferien in ausgewählten Räumen probeweise ein Trockenhohlboden eingebaut, der die Schiefstellung ausgleicht.
Wegen Coronavirus per Dringlichkeitsentscheidung
Aufgrund der Umstände rund um das Coronavirus handelt es sich hierbei um eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß §60 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW. Da die politischen Gremien der Stadt Essen aufgrund des erhöhten Ansteckungsrisikos mit dem Virus derzeit nicht tagen, wurde dieser Beschluss vom Hauptausschuss herbeigeführt.
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