Stadt Essen ebnet Weg für die Verbesserung der Situation bei Straßenausbaubeiträgen

25.03.2020

Der Hauptausschuss hat heute (25.3.) wichtige Entscheidungen getroffen, um die letzte Gesetzesänderung zum Kommunalen Abgabengesetz NRW (KAG) umzusetzen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will mit dieser Gesetzesänderung, die ab dem 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, die Situation der Bürgerinnen und Bürger verbessern, die für Straßenausbaubeiträge herangezogen werden können. Die heutigen Beschlüsse im Essener Hauptausschuss sorgen dafür, dass mögliche Zuwendungsvoraussetzungen zur finanziellen Entlastung der Beitragszahler gesichert und mögliche Bauverzögerungen bei beitragspflichtigen Maßnahmen vermieden werden.

Vermeidung einer möglichen wirtschaftlichen Überforderung von Beitragspflichtigen

Die vom Land beschlossenen Änderungen im KAG sollen durch ein landeseigenes Förderprogramm begleitet werden, welches zu einer Halbierung der bisherigen Beitragslast führen soll. Bisher jedoch wurde das Förderprogramm vom Land NRW noch nicht herausgegeben.

Antragsteller für das Förderprogramm wäre die Kommune. Die Fördervoraussetzungen werden voraussichtlich beinhalten, dass die Straßenausbaumaßnahme auf Basis eines beschlossenen Straßen- und Wegekonzepts erfolgen.

Vorläufiges Straßen- und Wegekonzept

Daher hat der Hauptausschuss heute einem vorläufigen Straßen- und Wegekonzept für Essen zugestimmt. Vorläufig ist es deshalb, weil das Land NRW zwar ein verpflichtendes Muster angekündigt, aber noch nicht zur Verfügung gestellt hat.

Das vorläufige Konzept besteht aus vorhandenen Programmen zu Neben- und Hauptstraßen in Essen, zu denen es bereits politische Beschlüsse gibt. Zusätzlich hat das Amt für Straßen und Verkehr eine Liste mit den Straßenbaumaßnahmen erstellt, die alle seit dem Jahr 2017 auf ihre Beitragsfähigkeit hin geprüft wurden. Darin enthalten sind auch noch laufende Maßnahmen. Damit stellt die Verwaltung die größtmögliche Transparenz her, so wie es die neuen Regelungen im KAG vorsehen und schafft so einen möglichst großen Anteil an Baumaßnahmen, die die potentiellen Fördervoraussetzungen erfüllen.

Anliegerversammlungen und andere Beteiligungsverfahren

Ebenfalls neu nach dem KAG ist es Anliegerversammlungen durchzuführen. Mit Anliegern sind hier Eigentümer und Erbbauberechtigte gemeint. Für jede Baumaßnahme sind in einer solchen Versammlung die technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten vorzustellen und zu erörtern. Gegebenenfalls sind auch Alternativen vorzustellen. Ausnahmen gelten für geringfügige Straßenausbaumaßnahmen. Für diese kann durch politischen Beschluss ein anderes Beteiligungsverfahren gewählt werden.

Eine Form eines solchen anderen Beteiligungsverfahrens hat der Hauptausschuss nun beschlossen. Bei geringfügigen Maßnahmen, beispielsweise dem Austausch der Straßenbeleuchtung, werden in Essen die Betroffenen frühzeitig ein Informationsschreiben erhalten, in dem alle Details erklärt werden. Sie erhalten dann Gelegenheit sich innerhalb von drei Wochen schriftlich zu äußern.

Die Ergebnisse der Beteiligungsverfahren werden Teil der Vorlagen für die politischen Gremien für die Baubeschlüsse.

Auswirkungen des Coronavirus auf Beteiligungsverfahren

Aufgrund der aktuellen Situation rund um das Coronavirus und dem damit einhergehenden Veranstaltungsverbot können derzeit keine Anliegerversammlungen durchgeführt werden. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten, die Öffentlichkeit bzw. die Betroffenen werden informiert, wie die Stadt weiter vorgehen wird.

Wegen Coronavirus per Dringlichkeitsentscheidung

Aufgrund der Umstände rund um das Coronavirus handelt es sich hierbei um eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW. Da die politischen Gremien der Stadt Essen aufgrund des erhöhten Ansteckungsrisikos mit dem Virus derzeit nicht tagen, wurde dieser Beschluss vom Hauptausschuss herbeigeführt.

Herausgegeben von:

Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
E-Mail: presse@essen.de
URL: www.essen.de/presse

© 2024 Stadt Essen