Auslegungsbeschluss für die Fläche Bäuminghausstraße/ Hövelstraße (Baggerübungsplatz) – Regionaler Flächennutzungsplan muss geändert werden

25.03.2020

Der Hauptausschuss hat heute (25.3.) die Auslegung und Beteiligung für das Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) 40 E: Bäuminghausstraße/ Hövelstraße (Baggerübungsgelände) beschlossen.

Bei der Fläche handelt es sich um das sogenannte "Barbaragelände" an der Bäuminghausstraße in Altenessen-Süd. Es ist circa 3,9 Hektar groß und diente seit mehr als 50 Jahren als Baggerübungsgelände für den Verband der Bauunternehmen in NRW. Da sich deren Ausbildungszentrum verlagert hat, steht die Fläche für neue Nutzungsoptionen zur Verfügung. Es soll zu einem Wohnstandort entwickelt werden.

Dort soll ein autofreies und nachhaltiges Wohngebiet in serieller/modularer Bauweise mit rund 350 Wohnungen im Geschosswohnungsbau und mit zusätzlichen bewohnerbezogenen Nutzungen entstehen.

Das Wohnangebot soll unterschiedliche Nutzergruppen (u. a. Seniorinnen und Senioren, Studentinnen und Studenten) ansprechen. Dementsprechend sollen die Wohnungen differenziert und variabel in Form von frei finanziertem Mietwohnungsbau, öffentlich gefördertem Wohnungsbau sowie Eigentumswohnungsbau angeboten werden.

Der ruhende Verkehr soll im Eingangsbereich des Wohngebietes in einem zu errichtendem Parkhaus untergebracht werden. Zur Entlastung der Bäuminghausstraße und der Kleinen Hammerstraße soll das neue Wohngebiet zusätzlich eine verkehrliche Anbindung an die Straße Am Lichtbogen im Gewerbegebiet M1 erhalten. Ein weiteres Qualitätsmerkmal des neuen Wohngebietes stellt die geplante Verknüpfung des Wohnquartiers mit dem geplanten Grünzug Zangenstraße dar.

Für die weitere Entwicklung ist eine Änderung des RFNP notwendig, der Bereich umfasst dabei 2,8 Hektar. Die öffentliche Auslegung erfolgt für die Dauer eines Monats. Nach Durchführung der weiteren Verfahrensschritte wird die Planänderung zum abschließenden Beschluss erneut in die Gremien der beteiligten Städte eingebracht und im Anschluss zur Genehmigung bei der Landesplanungsbehörde eingereicht.

Wegen Coronavirus per Dringlichkeitsentscheidung

Aufgrund der Umstände rund um das Coronavirus handelt es sich hierbei um eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß §60 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW. Da die politischen Gremien der Stadt Essen aufgrund des erhöhten Ansteckungsrisikos mit dem Virus derzeit nicht tagen, wurde dieser Beschluss vom Hauptausschuss herbeigeführt.

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