Das Familienministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat gestern (26.3.) entschieden, dass die Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertagesstätten, in der Tagespflege und in der Schule für den Monat April ausgesetzt werden. Eine rückwirkende Gebührenbefreiung für den halben Monat März lehnt das Familienministerium ab. Kosten für die Mittagsverpflegung von Kinder und Jugendlichen werden für den Monat April ebenfalls nicht erhoben.
"Essener Eltern, die einen Dauerauftrag eingerichtet haben, bitten wir den Dauerauftrag für den Monat April auszusetzen", sagt Ulrich Engelen, Fachbereichsleiter des Jugendamtes. Bei erteilten SEPA-Lastschrift-Mandaten erfolgt im April 2020 keine Abbuchung durch die Stadt Essen.
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