Das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat sich im Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf zu einer erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung für ergänzend angeforderte Antragsunterlagen entschlossen.
Nach dem Abschluss des förmlichen Anhörungsverfahrens im Frühjahr 2017 hat das Verkehrsministerium als zuständige Planfeststellungsbehörde die abschließende Prüfung der beantragten Kapazitätserweiterung für den Verkehrsflughafen Düsseldorf aufgenommen. Zudem hat sich das Verkehrsministerium seitdem intensiv mit den eingereichten Plänen und Antragsunterlagen sowie den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung befasst. Unter anderem hat die Planfeststellungsbehörde die gegen das Vorhaben vorgebrachten Fachgutachten und Einwendungen von Privatpersonen, Bürgerinitiativen und Verbänden sowie die behördlichen Stellungnahmen wie auch sämtliche Wortlautniederschriften aus den sechs Verhandlungstagen des Erörterungstermins im Februar 2017 ausgewertet.
Um der Kritik am Vorhaben beziehungsweise den Beanstandungen der Antragsunterlagen nachzugehen, hat die Planfeststellungsbehörde im Laufe ihrer Untersuchungen sowohl förmliche Aufklärungsschreiben als auch weitere fachspezifische Nachfragen an die Flughafen Düsseldorf GmbH (FDG) und ihre Gutachter adressiert. Die FDG hat daraufhin zu den Anforderungen Stellung genommen und ergänzte oder überarbeitete Gutachten vorgelegt beziehungsweise neue Gutachten eingereicht.
Bei den Unterlagen, die nun öffentlich ausgelegt werden, handelt sich um diese stichwortartig und im zusammenfassenden Überblick dargestellten Themen zum geplanten "Mehr-Betrieb" des Flughafens:
Zum Bereich Naturschutz, Artenschutz, Gewässerschutz gehören unter anderem:
Die ergänzten und ergänzenden Antragsunterlagen werden von Montag, 4. Mai, bis Freitag, 12. Juni, öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum werden die Unterlagen im Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Lindenallee 10, Deutschlandhaus, 5. Etage, Raum 501, montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 15.30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr ausgelegt.
Um in Anbetracht der Corona-Pandemie zu vermeiden, dass sich zu viele Personen gleichzeitig zur Einsichtnahme aufhalten, wird zum Schutz der Bevölkerung und auch des Personals der Stadtverwaltung Essen um vorherige telefonische Terminabsprache zur Einsichtnahme in die Unterlagen gebeten. Dies ist unter der Telefonnummer 0201 88-61354 zu den oben genannten Zeiten möglich.
Die Anhörungsbehörde weist darauf hin, dass die Auslegung sowie die Gelegenheit zur Äußerung sich nur auf die geänderten und ergänzten beziehungsweise ergänzenden Gegenstände der Plan- und Antragsunterlagen beziehen.
Die ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung erfolgte in den Amtsblättern der Stadt Essen vom 17. April und ergänzend am 24. April. Diese sind auf https://amtsblatt.essen.de/termine einsehbar.
Die oben aufgeführten Unterlagen stehen ebenfalls online auf der Seite des Verkehrsministeriums NRW unter http://www.vm.nrw.de/ zur Verfügung.
Umfassende Informationen zur Planung ab dem Beginn der öffentlichen Auslegung sind auf www.essen.de/stadtplanung zu finden.
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