Waldbrandgefahr in Essener Wäldern gestiegen

Grün und Gruga warnt: Schon geringer Funkenflug kann Großbrand auslösen

08.04.2020

Mit den Außentemperaturen steigt auch die Gefahr eines Brands in den Essener Wäldern. Das Regionalforstamt hat für die Wälder im Ruhrgebiet die mittlere bis hohe Waldbrandstufe – Stufe 3/4 – ausgerufen. Betroffen sind im Speziellen alle Waldstandorte auf sandigen Böden, alle Freiflächen im Wald und alle Steilhanglagen. Die Einstufung basiert auf der regionalen Interpretation der vom Deutschen Wetterdienst herausgegebenen Waldbrandwarnstufe sowie des vom Deutschen Wetterdienst herausgegebene Graslandfeuerindex.

Gerade das sonnige Frühlingswetter lässt schneller Waldbrände entstehen. Dadurch dass die Bäume und Sträucher noch nicht voll belaubt sind und erst langsam beginnen, ihre Blätter zu bilden, scheint die Sonne meist ungehindert direkt auf den Waldboden. Die Sonnenstrahlen treffen dann auf trockenes Laub, abgestorbene Äste und Gräser, die leicht entflammbar sind.

Die Stadt Essen appelliert an die Waldbesucherinnen und Waldbesucher, die Regeln in den Wäldern dringend einzuhalten:

  • Das Rauchen im Wald ist gesetzlich verboten. Werfen Sie auch keine Zigaretten aus dem ihrem Kraftfahrzeug.
  • Offenes Feuer ist im Wald und im Abstand von 100 Metern zum Wald strengstens verboten.
  • Nehmen Sie Glas mit aus dem Wald, da der Brennglaseffekt Waldbrände auslösen kann.
  • Waldwege und Waldzufahrten dienen als Rettungswege, die unbedingt freigehalten werden müssen.
  • Stellen Sie Ihr Kraftfahrzeug nicht auf Wiesenflächen ab, da der heiße Auspuff/Katalysator Gras in Brand setzen kann.

Sollten Bürgerinnen und Bürger einen Brand entdeckt haben, gelten folgende Verhaltensregeln:

  • Kleine Entstehungsbrände sollten gelöscht werden, wenn es gefahrlos möglich ist.
  • Brände über 112 direkt an die Feuerwehr melden.
  • Der Wald muss auf schnellsten Weg verlassen werden.

Grillen in Waldnähe auch außerhalb der Corona-Pandemie verboten

Grillen an öffentlichen Orten ist derzeit aufgrund der Corona-Pandemie grundsätzlich verboten. Aber auch außerhalb dieses Verbots gilt für Grillen in der Nähe eines Waldes eine besondere Regel: Da schon ein geringer Funkenflug Grünflächen, Bäume oder Wälder in Brand setzen kann, muss ein Mindestabstand von 100 Metern zu Bäumen eingehalten und dafür Sorge getragen werden, dass nach der Mahlzeit keine entzündlichen Grillreste zurückbleiben.

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass Verstöße im Extremfall mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden können. Grundsätzlich ist bei einem Brand immer die Feuerwehr unter 112 zu kontaktieren.

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