Seit dem heutigen Freitag (17.4.) gibt es eine neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, die das öffentliche Leben auch in Essen ab dem kommenden Montag, 20. April, regelt.
Grundsätzlich bleiben die bereits geltenden Kontaktsperren und Versammlungsverbote bis zum 3. Mai bestehen, doch erfolgen unter Einhaltung der bestehenden Hygiene- und Abstandregeln zugleich erste Lockerungen der bisherigen Einschränkungen.
Ab kommenden Montag, 20. April, dürfen Teile des Einzelhandels wieder öffnen. Hierzu zählen Geschäfte mit einer Fläche von bis zu 800 Quadratmetern. Außerdem dürfen - unabhängig von der Fläche - auch Einrichtungshäuser, Buchhandlungen, Auto- und Fahrradhändler sowie Fachmärkte wieder ihre Türen öffnen.
Gastronomiebetriebe sowie Veranstaltungsstätten müssen weiterhin geschlossen bleiben, Großveranstaltungen werden bis einschließlich 31. August untersagt.
Bildungsangebote für das Gesundheitswesen oder mit staatlich vorgeschriebenen Prüfungen können entsprechende Kurse unter Auflagen wieder durchführen. Die Einrichtungen können sich hierzu beim Ordnungsamt der Stadt Essen melden, um einen entsprechenden Antrag zu stellen. Auch die Vorbereitungen auf Prüfungen in Fahrschulen sind unter Einhaltung der gültigen Abstands- und Hygieneregeln wieder erlaubt.
Unter Einhaltung der bekannten Regeln können wieder mehr Personen an Beerdigungen teilnehmen. Die bestehende Rechtsverordnung sah eine Beschränkung auf Verwandte 1. Grades sowie Ehegatten vor.
Gottesdienste sowie Versammlungen von Religionsgemeinschaften bleiben weiterhin untersagt, auch die Sportstätten in Essener Stadtgebiet müssen geschlossen bleiben.
Die Stadtverwaltung Essen bereitet sich darauf vor, Dienstleistungen und Services für die Bürgerinnen und Bürger wieder Schritt für Schritt anzubieten. Informationen zu Wiedereröffnungen von publikumsintensiven Fachbereichen werden der Öffentlichkeit und der Presse rechtzeitig bekanntgegeben.
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