Aufgrund der zu erwartenden finanziellen Ausfälle für den städtischen Haushalt wegen der aktuellen Corona-Situation hat der Stadtkämmerer in Abstimmung mit Oberbürgermeister Thomas Kufen bereits am 8. April eine vorläufige Bewirtschaftungsverfügung ausschließlich für konsumtive Haushaltsansätze verhängt.
Damit sind die Ausgaben der Stadt Essen auf solche Leistungen beschränkt, die rechtlich verpflichtend oder für die Weiterführung notwendiger Aufgaben nötig und unaufschiebbar sind. Für den Bereich des konsumtiven Haushaltes bedeutet dies unter anderem, dass die Stadt Essen nur noch Aufträge vergeben und Verträge unterzeichnen wird, ohne die eine Wahrnehmung von Pflichtaufgaben in gesetzlich festgeschriebenem Umfang und in zwingend vorgeschriebener Höhe nicht mehr möglich wäre. Ausdrücklich ausgenommen hiervon sind Investitionsmaßnahmen.
Der Hauptausschuss der Stadt Essen wurde heute (24.4.) darüber in Kenntnis gesetzt.
Darüber hinaus wurde der Hauptausschuss auch über die bisher erfassten finanziellen Ausfälle im Rahmen der Corona-Situation informiert. Die bisher bekannten Belastungen des städtischen Haushalts belaufen sich aktuell auf 22,5 Millionen Euro (Stand 20.4.).
Mindererträge bei der Gewerbesteuer:
18,1 Millionen Euro (umgesetzte Anträge auf Herabsetzung der Vorauszahlungen durch die Finanzverwaltung)
Davon sind 7,8 Millionen Euro Herabsetzungsanträge der Gewerbesteuer sowie 6,8 Millionen Euro für Anträge auf zinslose Stundung bis zum 30. Juni 2020.
Ausfall der Elternbeiträge:
1,4 Millionen Euro (KiTa/OGS/Schule von 8 bis 13 Uhr)
Eintrittsgelder/Teilnahme-Verwaltungsgebühren:
1 Million Euro (z.B. Grugapark Essen, VHS-Kurse, Bücher- und Medienausleihe, Trauerhallen)
Corona-bedingte Sachaufwendungen:
2 Millionen Euro
Die städtischen Gesellschaften prognostizieren aktuell Verschlechterungen in Höhe von 25,3 Millionen Euro auf den städtischen Haushalt im Jahr 2020. Darüber hinaus wird bei den phasenverschobenen Ergebnisabführungsverträgen eine coronabedingte Haushaltsverschlechterung in 2021 aus 2020 in Höhe von 2,3 Millionen Euro erwartet. Im Worst-Case-Szenario wird damit eine Ergebnisverschlechterung in 2020 von 42,1 Millionen Euro prognostiziert.
Darüber hinaus geht die Verwaltung davon aus, dass weitere Verschlechterungen des Haushaltes zu erwarten sind. Unter anderem im Sozialbereich durch Mehraufwendungen bei Bedarfsgemeinschaften im SBG II-Bezug. Neben Steuerausfällen im Bereich der Gewerbesteuer sind Ausfälle bei weiteren Steuern und steuerähnlichen Entgelten (unter anderem Gemeindeanteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer) zu erwarten.
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