Anders als in der heutigen (29.4.) NRZ-Berichterstattung dargestellt, wurde das Krankenhaus ganz konkret darauf hingewiesen, dass ein Besuch möglich ist. Unabhängig von einer COVID-19-Erkrankung und natürlich in geeigneter Schutzkleidung für die Angehörigen. Darüber hinaus gibt es vom Lagezentrum Untere Gesundheitsbehörde und dem Gesundheitsamt der Stadt Essen keinerlei Vorgaben zu Testkapazitäten. Die Essener Krankenhäuser und Kliniken führen unabhängig vom Lagezentrum Untere Gesundheitsbehörde Beprobungen auf das Virus durch, dazu bedarf es keiner Erlaubnis durch das Lagezentrum Untere Gesundheitsbehörde.
Das Gesundheitsamt erhält die Information über die Tests in den Kliniken und Krankenhäusern, berät in Entscheidungen, ob ein Test sinnvoll ist oder nicht, aber genehmigt nicht. Anders als dargestellt, haben sowohl die behandelnden Ärzte als auch das Gesundheitsamt nicht zu spät entschieden, dass eine Testung durchgeführt werden kann.
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