Treffen mit Wassersportlerinnen und Wassersportlern zum Baldeneysee

30.04.2020

Am heutigen Donnerstag (30.4.) hat das Treffen mit Vertretern der Wassersportlerinnen und –sportler zum Baldeneysee stattgefunden. Daran teilgenommen haben unter anderem die IG Baldeney, Vertreter der Weissen Flotte Baldeney sowie Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung. Das Gespräch war sehr konstruktiv und einvernehmlich.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben sich darauf verständigt, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Ausnahmen für den Wassersport auf dem Baldeneysee möglich sind. Das wird auch durch das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen bestätigt.

Um den Wassersport schnellstmöglich wieder aufnehmen zu können, wurde neben einem durch die IG Baldeney erstellten Konzept auch die Beschlüsse der Sportministerkonferenz vom 28. April diskutiert. Darauf basierend wurde sich darauf verständigt, ein entsprechendes Unterstützerschreiben an die Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes NRW, Andrea Milz, zu richten. Darin sprechen sich die Beteiligten für eine Aufnahme des Sport- und Trainingsbetriebs nach Maßgabe der dort beschriebenen Regeln aus.

Es wird gefordert, dass der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport so bald wie möglich in einem ersten Schritt wieder erlaubt wird, wenn die Sportangebote

  • an der "frischen Luft" im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen stattfinden,
  • sie einen ausreichend großen Personenabstand gewährleisten (1,5-2 Meter),
  • kontaktfrei durchgeführt werden, insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten ohne Wettkampfsimulationen und -spiele,
  • die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, konsequent eingehalten werden,
  • die Umkleidekabinen ebenso wie Gastronomiebereiche geschlossen bleiben,
  • Bekleidungswechsel, Körperpflege und die Nutzung der Nassbereiche durch die Sporttreibenden nicht in der Sportstätte stattfinden,
  • eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt,
  • die Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen untersagt wird,
  • Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden,
  • keine Zuschauer zugelassen werden.

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