Coronavirus: Stufenweise Öffnung der Sportstätten in Essen

13.05.2020

Laut der seit Montag (11.5.) gültigen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen ist der kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum unter vorgegebenen Schutzauflagen wieder möglich.

Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen auch in Warteschlangen sind dabei sicherzustellen. Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer sind bis auf weiteres untersagt.

Bevor alle Sportanlagen in der Stadt Essen den Sportlerinnen und Sportlern wieder zur Verfügung stehen, müssen und musste zunächst abgestimmt werden, wie die Schutzauflagen der CoronaSchVO des Landes Nordrhein-Westfalen in den unterschiedlichen Sportstätten umgesetzt werden können. In den letzten Tagen wurden einheitliche Hygienemaßnahmen für das Essener Stadtgebiet auf Grundlage der Hygiene-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ausgearbeitet, sodass ab morgen, 14. Mai, die städtischen Sportplätze unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen wieder öffnen können.

Insgesamt 44 städtische Sportplätze in 29 Stadtteilen können ab morgen wieder ihren Betrieb aufnehmen. 16 davon werden jeweils von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) betreut. Die weiteren 28 städtischen Sportplätze werden in eigenverantwortlicher Nutzung (EVN) durch Vereine betrieben, sodass diese selbstständig für die Umsetzung der Hygienemaßnahmen zuständig sind. Ein entsprechendes Informationsschreiben mit den einschlägigen Hinweisen ist den Vereinen vom Essener Sportbund e.V. (ESPO) bereits zugeleitet worden.

Auch die vereinseigenen Sportanlagen, die durch die Vereine selbst betrieben werden, können damit ab morgen, 14. Mai, in Abstimmung mit dem ESPO und den Vereinen in Eigenverantwortung der Vereine öffnen.

Ab 18. Mai: Öffnung städtischer Sporthallen

Ab Montag, 18. Mai, können die städtischen Sporthallen ebenfalls unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen öffnen. Dabei handelt es sich um insgesamt 28 Hallen, die wieder für den Sportbetrieb zur Verfügung stehen sollen. 18 Hallen werden jeweils von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) betreut. Die weiteren zehn Turnhallen werden in eigenverantwortlicher Nutzung (EVN) durch Vereine betrieben. Die strikte Einhaltung der Hygienemaßnahmen obliegt auch in den Sporthallen den Vereinen und Übungsleitern vor Ort.

Weiterhin untersagt bleiben der nicht-kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb sowie jeder Wettkampfbetrieb.

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