Bei der Villa Ruhnau, Am Bögelsknappen 1, im Stadtteil Kettwig handelt es sich um kein Denkmal gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW). Dies wurde bereits im Jahr 2017 vom Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege (IDD) und dem Landschaftsverband Rheinland – Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) festgestellt und nun durch eine konsolidierende Untersuchung bestätigt.
Erneut aufkommende Nachfragen der Anwohnerschaft hinsichtlich des Denkmalwertes hatte das IDD 2019 zum Anlass genommen, eine Ortsbesichtigung unter Beteiligung des LVR-ADR durchzuführen.
Die konsolidierende Untersuchung 2020 bestätigt nun: Das im Jahre 1905/06 errichtete Gebäude mit seinem Relikt von 1875/76 ist heute nur noch in seiner Kubatur überliefert. Die diversen Eigentums- und Nutzungsverhältnisse hatten Korrekturen und Überformungen der historischen Substanz zur Folge. Das gleiche gilt für die Umgebung: Die originale Parkanlage ist nicht mehr erhalten. Denkmalwerte Zeitschichten sind daher weder im Einzelnen noch in der Summe deutlich erkennbar und nachvollziehbar. Auch die ortsgeschichtliche Bedeutung reicht für eine denkmalrechtliche Unterschutzstellung nicht aus.
Das LVR-ADR schließt sich gemäß § 21 Abs. 4 DSchG NRW der Entscheidung, das Objekt Am Bögelsknappen 1 nicht in die Denkmalliste der Stadt Essen einzutragen, an. Der fachliche Austausch ist damit abgeschlossen.
Zum Hintergrund
Die Villa Ruhnau befindet sich in Privatbesitz, das dahinterliegende Grundstück ist in städtischem Besitz und steht zum Verkauf. Aufgrund der Sorge der Anwohnerschaft, dass die Villa Ruhnau abgerissen werden könnte und gemeinsam mit dem städtischen Grundstück ein Großbauprojekt entstehen könnte, hat im November 2019 ein Runder Tisch zum Verkauf des städtischen Grundstücks stattgefunden. Ergebnis des Runden Tisches war die Forderung der Anwohnerschaft, erneut prüfen zu lassen, ob für das Grundstück "Am Bögelsknappen 1" Denkmalschutz besteht. Nachdem das IDD und der LVR-ADR bereits 2017 festgestellt hatten, dass es sich bei dem Objekt um kein Denkmal handelt, wurde dies durch eine konsolidierende Untersuchung nun bestätigt.
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