Mit der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) ist es wieder möglich, den Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum unter vorgegebenen Schutzauflagen aufzunehmen. Bereits seit gestern (14.5.) konnten die städtischen Sportplätze für Sportlerinnen und Sportler geöffnet werden. Die städtischen Turnhallen der Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) folgen am Montag, 18. Mai.
Die seit heute (15.5.) gültige Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) klärt nun auch die Nutzung der Schulturnhallen für den Breitensport der Vereine. Sofern keine schulischen Belange dem entgegenstehen, können die Schulturnhallen des Schulverwaltungsamtes ebenfalls ab kommenden Montag, 18. Mai, genutzt werden.
Auch hierbei müssen die Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen sichergestellt werden. Ebenfalls sind die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen untersagt. Auch das Betreten der Sportanlage durch Zuschauerinnen und Zuschauer -eine Ausnahme gilt für Eltern von Kleinkindern- ist bis auf weiteres nicht möglich.
Die Sport- und Turnhallen folgender Schulen öffnen am Montag, 18. Mai, wieder für den Breitensport der Vereine:
Einige Schulturnhallen stehen eingeschränkt erst ab Ende Mai/Anfang Juni für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs zur Verfügung, da die Hallen momentan noch für die Durchführung von Prüfungen genutzt werden müssen. Dabei handelt es sich um die Turnhallen folgender Schulen:
Weitere Schulturnhallen stehen für den Breitensport der Vereine bis zu den Sommerferien nicht zur Verfügung, da die Hallen für die Durchführung von Prüfungen genutzt werden müssen. Dabei handelt es sich um die Turnhallen folgender Schulen:
Das weitere Vorgehen bezüglich der Öffnung von Schulturnhallen, die nicht genannt wurden, befindet sich derzeit noch in Klärung.
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