Eheschließungen finden derzeit aufgrund der Corona-Pandemie nur in Gegenwart des Brautpaares, seiner Trauzeugen und gegebenenfalls eines Dolmetschers statt. Ab kommenden Freitag, 22. Mai, dürfen unter Beachtung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW in den Trauzimmern auch weitere Personen an der Trauung teilnehmen. Aufgrund ihrer jeweiligen Größe sind für die Standesämter folgende Personenzahlen zugelassen:
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