Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung hat sich in seiner heutigen Sitzung (4.6.) für die Bewerbung und die Teilnahme der Stadt Essen am Landesprogramm Bau.Land.Partner ausgesprochen. Da die Bewerbungsfrist bereits am 31. März 2020 endete, erfolgte die Zustimmung nachträglich und kann, gemäß der Bewerbungsrichtlinien, nachgereicht werden.
Das Landesprogramm Bau.Land.Partner ist Teil der Initiative Bau.Land.Leben des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und dient dem Ziel, Hemmnisse bei der Aktivierung von ungenutzten und brachliegenden Grundstücken zu beseitigen und diese Flächen gemeinsam mit den Kommunen und Grundstückseigentümern zu reaktivieren. Das Förderinstrument des Ministeriums bietet hierzu ein umfassendes Beratungs- und Unterstützungsangebot durch die landeseigene Entwicklungsgesellschaft NRW.URBAN und die BahnflächenEntwicklungsGesellschaft (BEG NRW).
Durch externe Moderation, Aufklärung und ein dialogorientiertes Verfahren soll im Zuge des Programms die Machbarkeit einer Flächenentwicklung ausgelotet und die Chance erhöht werden, die entsprechenden Flächen zu mobilisieren. Dabei ist das Verfahren in insgesamt drei Phasen gegliedert:
Im Rahmen eines Vorqualifizierungsgesprächs mit der BEG NRW, das die Stadt Essen Anfang März geführt hat, wurden bereits mögliche Standorte zur Aufnahme in das Programm erörtert. Zentral waren hierbei die Flächen des Bürgerforums "Wo wollen wir wohnen?", die im Dezember 2019 im Rat der Stadt Essen in das Arbeitsprogramm Bauleitplanung aufgenommen wurden.
Kosten
Die Leistungen der ersten Phase sind für Stadt und Eigentümer kostenfrei und werden zu 100 Prozent durch das Land Nordrhein-Westfalen und ohne Kostenbeteiligung der Stadt oder des Eigentümers finanziert. Auch die Leistungen der zweiten Phase werden zum Großteil (in der Regel mit bis zu rund 75 Prozent) durch das Land Nordrhein-Westfalen finanziert. In dieser Phase wird eine Kostenbeteiligung der Kommune erforderlich, die gestaffelt nach der Anzahl der Standorte pauschal erhoben wird: ein bis vier Standorte 8.000 Euro netto, jeder weitere Standort 1.500 Euro netto. Dieser Pauschalbetrag bildet den kommunalen Eigenanteil, der zum Abruf der Fördermittel beim Land erforderlich ist. Er wird durch einen finanziellen Beitrag der jeweiligen Eigentümer kofinanziert. Weitere, individuelle Arbeitspakete und Leistungsbausteine der dritten Phase werden in Abhängigkeit des Verfahrensfortschrittes und nach Erfordernis oder Wunsch zusätzlich vereinbart und ebenfalls über eine entsprechende Anteilsfinanzierung entgolten.
Die Entscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen über die Teilnahme am Programm Bau.Land.Partner wird voraussichtlich im Juni erfolgen.
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