Im Essener Stadtgebiet entstehen drei Fahrradstraßenachsen. Die Straßenbau- sowie Markierungsarbeiten für die Achse A vom Südviertel nach Frohnhausen haben Ende Juni begonnen, weshalb auf Teilen der künftigen Strecke bereits auffällige Markierungen zur erkennen sind - so zum Beispiel auf der Kahrstraße. Die Inbetriebnahme der Fahrradstraßenachse soll Mitte August erfolgen. Sie wird sich künftig durch die Witteringstraße, Kahrstraße, Gemarkenstraße sowie Menzelstraße und Keplerstraße schlängeln. Anschließend führt sie über die Breslauerstraße, Mainzer Straße sowie die Frankfurter Straße und Busehofstraße bis zur Kerckhoffstraße. Bis zum Zeitpunkt der offiziellen Freigabe durch Enthüllung der "Fahrradstraßen"-Verkehrsbeschilderung Mitte August gelten trotz der auffälligen Markierungen die ursprünglichen Verkehrsregeln.
Auch auf der Rüttenscheider Straße, auf der in Zukunft die Fahrradstraßenachse B verlaufen soll, haben bereits erste Vorarbeiten für die Umsetzung begonnen. Ab Anfang August soll mit den Arbeiten für die längste der drei Achsen, die Achse C von Steele nach Zollverein, begonnen werden.
Regelungen auf Fahrradstraßen nach Inbetriebnahme
Eine Fahrradstraße ist ein Radweg auf der Fahrbahn und wird erst durch eine Zusatzbeschilderung für den Kfz-Verkehr gesondert freigegeben. Auch nach dieser offiziellen Freigabe haben Radfahrerinnen und Radfahrer auf einer Fahrradstraße gegenüber dem Kraftfahrverkehr Vorrang und dürfen jederzeit nebeneinander fahren. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf einer Fahrradstraße beträgt 30 km/h, wobei sich Autofahrerinnen und Autofahrer an die Geschwindigkeit des Radverkehrs anpassen müssen. Durch die Entwicklung eines Standards für Essener Fahrradstraßen soll Radfahrerinnen und Radfahrern ein Mindestmaß an Platz und Wegbreiten einräumt und dies klar sichtbar markiert und ausgewiesen werden.
Die tatsächliche Ausgestaltung, Breite sowie die Markierungen der Fahrradstraßen variieren dabei nach Funktion der jeweiligen Straße. Folgende Aspekte werden beispielsweise berücksichtigt:
Eine ebenfalls neue Markierung im Zuge der Fahrradstraßenrealisierung stellen großflächige Fahrbahnmarkierungen in Einmündungsbereichen dar. So werden Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, die aus Nebenstraßen auf eine kreuzende Fahrradstraße zufahren, durch eine frontal aufgebrachte Markierung des "Fahrradstraße"-Verkehrszeichens auf die Fahrradstraße aufmerksam gemacht. Gleiches gilt bei der Einfahrt von einer Hauptverkehrsstraße in eine Fahrradstraße. In diesem Fall wird der Beginn der Fahrradstraße durch gepflasterte Einbuchtungen sowie durch eine großflächige Markierung des "Fahrradstraße"-Verkehrszeichens gekennzeichnet.
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